Ausnahmegenehmigung für Umweltzone endet

Krefeld. Die Stadt kann die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 (ohne Plakette) und 2 (rote Plakette), die befristet bis 31. Dezember die Einfahrt in die Krefelder Umweltzone erlauben, nicht verlängern.

Das ist rechtlich nicht zulässig. Auch neue Ausnahmegenehmigungen für 2012 können nicht mehr erteilt werden. Die Stadt hatte die Umweltzone am 1. Januar 2011 eingerichtet. Innerhalb der Umweltzone gilt ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge ohne und mit roter Plakette.