Banküberfall: „Aktenzeichen XY“ als Vorbild

Der Täter wurde zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Krefeld. Die Fernsehsendung „Aktenzeichen XY“ ist darauf angelegt, Verbrecher aufzuspüren und dingfest zu machen. Dass sie mit ihren Einspielfilmen auch als Ratgeber für Straftäter dienen kann, ist aber kaum zu verhindern. Der Krefelder Sparkassenräuber, der im April die Filiale in Linn überfallen und fast 7400 Euro erbeutet hatte, gestand gestern vor der Zweiten Großen Strafkammer, dass ihm einer dieser Filme als Vorlage gedient hatte. Nun erhielt er dafür die Quittung: vier Jahre und drei Monate Haft.

Mit einer „Deko-Waffe“, die wie eine echte aussah, hatte der Täter den Kassenraum betreten. Dann hielt er dem Angestellten einen Zettel mit genauen Angaben hin: Das Geld sollte in einer Tasche verstaut werden, ohne Farbpatronen hinzuzufügen und ohne Alarm auszulösen.

Der Kassierer ist bereits zum dritten Mal Opfer eines Banküberfalls. Schon seit dem Vorfall im April sei er schwer traumatisiert und für mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen. Vor einem Monat wurde er erneut überfallen und befindet sich in psychologischer Behandlung. Er habe oft ein mulmiges Gefühl, bis hin zu panischer Angst, wenn Fremde die Bank betreten, berichtete er im Zeugenstand. Der verurteilte Täter hat sich zwar bei ihm entschuldigt und 1000 Euro Schmerzensgeld angeboten — seinen Seelenfrieden bekomme er dadurch jedoch nicht zurück.

Anhand der Fotos der Überwachungskamera konnte der Täter schließlich ermittelt werden. Positiv angerechnet hat das Gericht sein Geständnis sowie seine Bereitschaft zur Wiedergutmachung. So hat er von der Beute bereits 5200 Euro zurückgezahlt und will auch den Restbetrag erstatten.

In seine finanzielle Notlage sei er durch ein Geflecht aus Berufs-, Beziehungs- und Alkoholproblemen geraten. Was der Richter jedoch nicht verstehen wollte, ist, weshalb er bei seinen Geldsorgen nicht zuerst sein Auto und seine Eigentumswohnung verkauft habe. Schon wegen der wohlüberlegten Planung der Tat komme ein minderschwerer Fall — wie vom Verteidiger gefordert — nicht in Betracht. wop