Geständnis „Bescheuerte Tat“: Für anspruchsvolle Freundin Tresor ausgeräumt
Den Diebstahl und die anschließende Brandstiftung gestand ein 25-jähriger Krefelder jetzt im Prozess.
Krefeld. Großen Schaden hat ein 25 Jahre alter Krefelder angerichtet, als er nach seinem Diebstahl auch noch einen Brand legte. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, er habe dadurch seine Tat vertuschen wollen. Die Haftpflichtversicherung beziffert den Schaden auf 100 000 Euro.
Mit dem Schlüssel seiner Mutter, die bei einem Haushaltswaren-Disounter arbeitete, verschaffte er sich in der Nacht zum 22. April 2013 Zutritt zu den Büros und dem Tresor. Daraus entnahm er rund 6350 Euro — erhofft hatte er sich nach eigener Aussage bis zu 50 000 Euro.
„Aus Enttäuschung“ über die vermeintlich geringe Summe und „aus Wut“ über das Unternehmen, das seiner Mutter keinen festen Arbeitsplatz angeboten hat, legte er dann Feuer im Büro und flüchtete, gestand der 25-Jährige vor Gericht.
Die Räume brannten komplett aus. Die Feuerwehr rettete die Bewohner aus den oberen Stockwerken per Drehleiter. Dabei schaute der Angeklagte mit seiner Mutter zu, die als Angestellte mit Schlüsselgewalt gerufen wurde, aber nicht ahnte, dass ihr Sohn der Täter war.
Der Mutter kommt die Tat teuer zu stehen. Ihr wurde nicht nur gekündigt, sie soll auch psychisch angegriffen sein. Auch der Sohn befindet sich in psychischer Behandlung. Für ihn spricht, dass er sofort mit der Rückzahlung seiner Schulden an die Versicherung begonnen hat.
Laut Richter muss er für die Straftat mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen, wobei das Gesetz einen minder schweren Fall nicht vorsieht.
Nun muss der geständige Beschuldigte darauf hoffen, dass ihm das Gericht abnimmt, dass er die Tat spontan statt geplant beging. Nach eigener Aussage hatte er sich Mut angetrunken, was strafmindernd berücksichtigt werden kann. Für ihn spricht, dass er bisher unbescholten ist, sich reuig zeigt und den Schaden begleichen will. Sein Anwalt nahm schon das Plädoyer vorweg, sprach von einer „bescheuerten Tat“ und von einem voraussichtlichen Jobverlust im Fall einer Haftstrafe.
Die Geldnöte, die das Drama ausgelöst haben, erklärt der Beschuldigte damit, seiner „sehr anspruchsvollen Freundin“ Urlaub, Kleider und andere Geschenke bezahlt zu haben, um sie nicht zu verlieren. Am 1. Juni steht das Urteil der zweiten Großen Strafkammer an.