Gericht Betrogen, um die Firma zu retten

Schöffengericht verhängt Bewährungsstrafe für Geschäftsmann.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Die Hoffnung stirbt zuletzt — so war es auch bei einem Krefelder Geschäftsmann, der in Tönisvorst zwei Firmen betrieb, die sich um die Belieferung und Einrichtung von Zahnarztpraxen kümmerten. Allerdings brachte ihn die Hoffnung, seine Ende 2010 in finanzielle Schieflage geratenen Firmen irgendwie retten zu können, vor das Schöffengericht. Dort musste er sich wegen Insolvenzverschleppung und Betruges in 23 Fällen verantworten.

Denn er hatte einerseits den Insolvenzantrag erst Monate nachdem seine Unternehmen zahlungsunfähig waren gestellt und andererseits immer wieder Waren bei seinen Lieferanten bestellt, ohne sie zu bezahlen. Am Ende, so schrieb es der Insolvenzverwalter in seinem Gutachten, standen rund eine Million Euro Schulden firmeneigenen finanziellen Mitteln von gerade mal 30000 Euro gegenüber.

Aufgrund seines vollumfänglichen Geständnisses und weil er bereits frühzeitig der Staatsanwaltschaft alle Firmen-Unterlagen zur Verfügung gestellt hatte, musste er nicht ins Gefängnis.

Das Gericht verurteilte den 49-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten und folgte damit den Anträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers. Das Urteil ist rechtskräftig.

1992 hatte der Krefelder sein Unternehmen mit drei Kollegen gegründet. 1998 hatte er bereits 25 Mitarbeiter und Millionenumsätze. 2008 kam die Wende zum Schlechten. Der Markt habe sich verändert, schilderte er vor Gericht, und der Firma brachen die Aufträge weg. Aller Voraussicht nach wird der Angeklagte, der inzwischen wieder als Angestellter arbeitet, die nächsten 30 Jahre Schulden abbezahlen müssen. Denn solange sind die gerichtlich erwirkten Titel seiner Gläubiger mindestens gültig. sp