Betrunkener Angeklagter hatte sich auf die Gleise gelegt: Strafe
Suizidversuch als gefährlichen Eingriff in Bahnverkehr gewertet.
Krefeld. Nur knapp sind am 5. Januar die Fahrgäste des Regionalexpresses RE 11 nach Mönchengladbach einem schweren Zugunglück entkommen. Ein Auto stand um kurz nach 23 Uhr auf den Schienen am Bahnübergang Bellenweg in in Forstwald.
Nur das beherzte Eingreifen zweier junger Männer verhinderte damals eine Kollision des herannahenden Regionalexpresses mit dem Pkw. Die beiden hatten Bahn und Polizei angerufen und den Lokführer mit der Beleuchtung ihrer Handys auf das drohende Hindernis aufmerksam gemacht.
Ein 50-jähriger Mann aus Willich hatte das Auto damals zehn Meter neben dem Bahnübergang Forsthaus auf den Gleisen abgestellt und sich daneben auf den Boden gelegt. Er musste sich gestern vor dem Schöffengericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr verantworten.
Wieso er das gemacht hat, konnte er allerdings nicht mehr sagen. Er sei sehr betrunken gewesen und habe einen Filmriss gehabt. Ein Blutalkoholtest noch in der Nacht ergab, dass er einen Wert von rund 2,4 Promille hatte.
Die als Zeugen geladenen Polizisten konnten vor Gericht Licht ins Dunkle bringen. Der stark lallende Mann habe im Rettungswagen gesagt, dass er familiäre Probleme habe und nicht mehr leben wolle. Er wolle „zu den Engeln“.
Die Möglichkeit, dass der Angeklagte auf den Parkplatz vom Forsthaus fahren wollte und nur falsch abgebogen ist, hielten Richter und Staatsanwalt für abwegig.
Auch eine absolute Schuldunfähigkeit komme nicht in Betracht, sondern nur eine verminderte Schuldfähigkeit. Immerhin war er noch insoweit Herr seiner Sinne, dass er sein Auto fahren konnte.
Das Urteil für den nicht vorbestraften Angeklagten lautet am Ende zehn Monate Gefängnisstrafe auf Bewährung, außerdem wird dem Mann die Fahrerlaubnis entzogen und er bekommt eine einjährige Führerschein-Sperre.