Landgericht Bewährung für Drogentesterin

Angeklagte wusste nichts von geplantem Angriff mit Machete.

Symbolbild.

Foto: Golsch, Nikolas (nigo)

Krefeld. Der Prozess rund um das Krefelder Drogenmilieu im letzten Jahr am Landgericht war spektakulär und erfuhr am Freitag eine indirekte Fortsetzung. Der Haupttäter ging seinerzeit als „Macheten-Mann“ in die Gerichtsannalen ein. Die drei Angeklagten hatten einen Drogendealer und dessen Freundin in seiner Wohnung überfallen, um Drogen und Geld mit Hilfe einer Machete zu erpressen. Der Mann wurde erheblich verletzt. Die drei Täter wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Am Freitag musste sich die damalige Freundin des Haupttäters wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung und versuchten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Sie hatte durch einen Drogentestkauf die Wohnung ausbaldowert und die Haustür für ihre Kumpane offenstehen lassen, sich aber nicht selbst am Überfall beteiligt.

Vor Prozessbeginn machte der Verteidiger in einem Gespräch mit dem Oberstaatsanwalt und der Richterin des Jugendschöffengerichts deutlich, dass der Vorwurf der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung nicht haltbar sei. Weil die 21-jährige Angeklagte, die zur Tat 19 Jahre alt war, vom geplanten Einsatz der Machete als Druckmittel nichts wusste, sei ihr nur eine Beihilfe zu einer versuchten, nicht aber zu einer besonders schweren räuberischen Erpressung vorzuwerfen. Ohne eine gesetzlich verbotene Absprache zu treffen, hielten Richterin und Oberstaatsanwalt fest, dass sie sich eine Bewährungsstrafe vorstellen könnten.

Da die Angeklagte, die im Vorprozess als Zeugin auftrat und dort ihre Beihilfe zugab, geständig war, konnte das Gericht auf die Befragung der Zeugen verzichten. Ersatzweise verlas die Richterin das Urteil der damaligen Verhandlung. Die Angeklagte gab zu, drogenabhängig zu sein, weshalb sie eine ambulante Therapie absolviere. Falls die nicht helfe, sei sie auch zu einer stationären Therapie bereit. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe schlug vor, ihr einen Bewährungshelfer zu stellen und den Erfolg der Therapie durch ein regelmäßiges Drogenscreening zu überwachen.

Oberstaatsanwalt Axel Stahl griff diese Vorschläge auf und forderte eine Jugendstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird - Drogentherapie und Bewährungshelfer inklusive. Der Verteidiger plädierte auf sechs Monate, das Gericht urteilte auf sieben Monate mit Bewährung. Stahl sagte, die junge Frau sei noch nicht vollumfänglich erwachsen und habe Glück, dass sie nach dem Jugendgesetz verurteilt würde. „Sie müssen jetzt die Kurve kriegen - dazu müssen Sie von den Drogen weg.“ Auch ihr Umfeld solle sie überprüfen und den Umgang mit Drogenabhängigen meiden. „Wir hoffen, dass die Einsicht nicht - wie so oft - an der Tür dieses Gerichtssaales endet.“