Bewährung für Griff in die CDU-Parteikasse

Strafbefehl für Jürgen S. ist rechtskräftig.

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Krefeld. Einen Strafbefehl über zehn Monate Haft auf Bewährung — ausgesetzt auf drei Jahre — hat der ehemalige CDU-Geschäftsführer Jürgen S. erhalten. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Dem 66-Jährigen ist auf diese Weise eine öffentliche Verhandlung wegen Untreue vor Gericht erspart geblieben.

S. war geständig und hatte bereits im vergangenen Jahr eingeräumt, sich über Jahre aus der Parteikasse bedient zu haben, um seinen privaten Verpflichtungen nachzukommen. Von 2005 bis 2012 soll er sich 90 000 Euro angeeignet haben. Davon stammten 18 000 Euro aus der Kasse der Senioren-Union.

Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten, nachdem S. in den Vorruhestand geschickt worden. Im Büro der Partei an der Carl-Wilhelm-Straße war zunächst Inventar vermisst worden.

Für die Staatsanwaltschaft war allerdings nur ein Schaden von 20.824,57 Euro relevant. „Alle Tatvorwürfe vor November 2008 sind unter die Verjährungsfrist gefallen“, so Pressesprecherin Anna Stelmasczcyk. Haftstrafen bis zu zwölf Monaten können per Strafbefehl ausgesprochen werden.

Für den CDU-Parteivorsitzenden Marc Blondin ist zwar die strafrechtliche Seite abgeschlossen, die zivilrechtlichen Ansprüche blieben aber bestehen: „Es ist doch klar, dass wir unsere ganzen Forderungen geltend machen wollen." Jürgen S. habe bislang nur einen geringen Teil des Schadens wieder gutgemacht. Blondin: „Alle Jahresberichte müssen neu erstellt werden.“

Es sei sogar möglich, dass mehr als 90.000 Euro veruntreut worden sind — in den Jahren vor 2005. Jürgen S. war 30 Jahre lang Geschäftsführer der Krefelder CDU. al