Kind bestätigt Misshandlungen
Viereinhalb Jahre Haft für Vater, Bewährung für Mutter.
Krefeld. Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen verurteilte die 1. Große Strafkammer am Mittwoch einen 37-jährigen Autoschlosser zu vier Jahren und sechs Monaten Haft. Seine 33-jährige Noch-Ehefrau erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe in einem minder schweren Fall, weil sie es aus Angst vor ihrem gewalttätigen Mann unterlassen hatte, ihre beiden Söhne vor dessen Schlägen zu schützen.
In beiden Urteilen berücksichtigte das Gericht bereits bestehende Strafen wegen gemeinsamen Autodiebstahls. Der Mann sitzt deshalb schon eine Haftstrafe ab, die Frau hatte eine Bewährungsstrafe erhalten. Im Vergleich zum Antrag der Staatsanwältin kommen die beiden Verurteilten noch glimpflich davon. Sie hatte sieben Jahre für den Mann und vier Jahre für die Frau gefordert. Die Verteidigung des Mannes hatte lediglich wegen Körperverletzung drei Jahre Haft beantragt.
An der Misshandlung der Söhne durch den Vater, der dies bestritten hatte, hatte das Gericht allerdings keinerlei Zweifel. Mitarbeiter des Jugendamtes hatten ausgesagt, man habe die Kinder mit Verletzungen „von oben bis unten blau“ vorgefunden. Nach Aussagen von Kinderärzten wurden über den ganzen Körper verteilte Blutergüsse älterer und jüngerer Herkunft festgestellt, was auch ein medizinisches Gutachten bestätigte.
Weil der Beschuldigte nicht gestehen wollte, hatte das Gericht am Mittwoch den inzwischen achtjährigen Sohn unter Ausschluss der Öffentlichkeit eine Stunde lang befragt. Die Richterin gab danach bekannt, dass das Kind von Schlägen des Vaters, unter anderem auf den nackten Hintern, berichtet habe. Außerdem habe es stundenlang zur Strafe im Flur stehen müssen, ohne zur Toilette gehen zu dürfen und ohne dass die Mutter eingeschritten sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Strafe der Mutter wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt