Sanierung Bund gibt 19,5 Millionen Euro für Krefelds Schulen

Direkt nach den Ferien gibt’s gute Nachrichten für Krefelds Schulen: Es soll jetzt noch mal Geld für Modernisierung und Sanierung der teils maroden Schulgebäude geben, diesmal aus Berlin.

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Krefeld. Direkt nach den Ferien gibt’s gute Nachrichten für Krefelds Schulen: Zu den 90 Millionen Euro aus städtischen Mitteln sowie aus dem Landesprojekt „Gute Schule 2020“, soll es jetzt noch mal Geld für Modernisierung und Sanierung der teils maroden Gebäude geben, diesmal aus Berlin. Mit 3,5 Millionen Euro will der Bund im Rahmen seines Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanzschwache Kreise, Städte und Gemeinden aller Länder unterstützen; nach NRW fließen mit 1,12 Milliarden Euro rund 32 Prozent der Fördersumme. Krefeld erhält 19,53 Millionen Euro aus diesem Topf, knapp fünf Millionen Euro weniger als die Nachbarstadt Mönchengladbach (24,48 Millionen Euro). Zum Vergleich: Duisburgs Schulen werden mit 56,51 Millionen Euro gefördert, Wuppertal mit 31,17 Millionen Euro.

Die Mittel werden zu 60 Prozent nach der finanziellen Lage der einzelnen Kommunen verteilt. Die restlichen Zuweisungen orientieren sich an der Schülerzahl. Dabei wird anteilig auch berücksichtigt, wenn eine Kommune, im ländlichen Raum etwa, durch ihre weiterführenden Schulen auch Nachbarstädte mitversorgt. Die neue Landesregierung hatte einen entsprechenden Entwurf am Mittwoch in ihrer Kabinettssitzung verabschiedet, um das Geld „schnell, unbürokratisch und vollständig zur Verfügung stellen zu können“, heißt es in einer Erklärung von Ina Scharrenbach (CDU), NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung. Gefördert werden können „Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch der Ersatzbau von Schulgebäuden“.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die 19,5 Millionen Euro für Krefelds Schulen sichern soll, sei noch nicht unterschrieben, betont Stadtsprecher Timo Bauermeister. Man sei aber zuversichtlich, von der Förderung zu partizipieren. „Sobald die endgültige Verwaltungsvereinbarung in Kraft tritt, wird die Stadt die förderfähigen Maßnahmen festlegen.“ ckd