Krefeld Bunker-Ausbau: Zähes Ringen um den Erhalt des Festplatzes in Fischeln
Planungsausschuss diskutiert über Vorgehensweise bei Bebauungsplan. Die Entscheidung ist auf den Rat vertagt.
Fischeln. Die Fraktionen im Planungsausschuss ebenso wie die Verwaltung wollen das Brauchtum in Fischeln erhalten. Daran haben sie Dienstagabend im Ausschuss keinen Zweifel gelassen. Doch wie das bei dem geplanten Umbau der Bunkeranlage in Wohnraum auch künftig zu gewährleisten ist, darüber scheiden sich noch die Geister. Ist ein neu aufzustellender Bebauungsplan als Mischgebiet die Lösung oder soll der bereits im Jahr 2009 eingeleitete und seither ruhende Beschluss wieder aufleben?
Die Bürger-Schützen-Gesellschaft 1451 Fischeln macht sich in einem Antrag dafür stark, dass ein neuer B-Plan für das Gebiet des Marienplatzes einschließlich der angrenzenden Bebauung als Gewerbe- beziehungsweise Mischgebiet aufgestellt wird. Wegen der vorgestellten Pläne des Investors sehen FDP, Linke und vorneweg die CDU die Dringlichkeit gegeben, Fakten zu schaffen. Ohne gültigen Bebauungsplan greift dort für das Gebiet Paragraph 34 des Baugesetzbuches, wonach sich Vorhaben unter anderem hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen muss. Ein Bestandsschutz des Festplatzes ist dabei nicht geregelt.
Doch so einfach ist es nicht. Zwar kann in einem B-Plan eine Gemeindebedarfsfläche mit der Zweckbestimmung als Festplatz ausgewiesen werden. Da durch die Nutzung das Umfeld mit Immissionen beeinflusst wird, sind die Auswirkungen durch ein Lärmgutachten zu prüfen. Das gilt nicht nur für die möglichen neuen Mieter. Bei Aufstellung eines neuen Bebauungsplans gelten inzwischen viel engere Richtlinien, die auch in die bestehende Nachbarschaft als reines Wohngebiet reinwirken. „Tut man den Schützen damit wirklich einen Gefallen, wenn viel strengere Richtlinien als bislang beim Immissionsschutz zum Tragen kommen?“, fragt Jürgen Hengst (SPD). Dezernent Martin Linne erwartet dadurch zusätzliche Auflagen für das Bespielen des Festplatzes — unabhängig von der Ausweisung der Bunkeranlage als Wohngebäude.
Bei der Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens aus dem Jahr 2009 und einer erneuten Einleitung eines diametral veränderten B-Planverfahrens könne das Bauvorhaben nicht ohne Entschädigungsansprüche zurückgestellt werden. „Das wird kostspielig.“
Nach zweimaliger Sitzungsunterbrechung stimmte der Ausschuss schließlich mehrheitlich dem Vorschlag von Manfred Läckes (CDU) zu, die Verwaltung möge bis zum Rat am Donnerstag prüfen, ob die Stadt den B-Plan auf Basis von 2009 — und wenn ja, mit welchen Konsequenzen — weiterführen kann. Nur die Grünen enthielten sich. Sie wollen das Bauvorhaben nicht gefährden.