Landgericht Krefeld Zum Entzug statt ins Gefängnis

Ein 35-Jähriger hat den Handel mit mit elfeinhalb Kilo Marihuana gestanden.

Ein Drogenhändler musste sich vor Gericht verantworten. Archivfoto: Golsch

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Krefeld. Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme vor dem Landgericht räumte der Angeklagte den Vorwurf des Drogenhandels schließlich doch noch ein. Seit Beginn der Hauptverhandlung im Februar hatte der 35-jährige Krefelder dazu geschwiegen. Auch wenn das Geständnis spät kam, so berücksichtigte es die 2. Große Strafkammer strafmildernd. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Damit ist die Kammer dem Antrag von Verteidiger Max-Peter Gofferje gefolgt. Der Angeklagte wird voraussichtlich statt ins Gefängnis in Kürze in eine geschlossene Entzugsklinik überstellt, in der seine Drogensucht therapiert wird. Die Anklage gegen ihn lautete auf „Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ in 13 Fällen. Insgesamt ging es um rund elfeinhalb Kilogramm Marihuana, die der Angeklagte erhalten und dann zum Weiterverkauf eingesetzt haben soll. Von 2014 bis 2016 soll er von einem Kurier bei elf Gelegenheiten jeweils ein Kilogramm Marihuana erhalten haben. Auch im Juli und August 2016 soll er von einem Kurier eine Menge von mindestens von 400 Gramm bzw. einem Kilogramm Marihuana aus den Niederlanden bekommen haben. Da hatte ihn die Drogenfahndung schon im Visier. Denn bei der sich an die letzte Lieferung anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten sollen dreieinhalb Kilo Marihuana und zweieinhalb Kilo Amphetamin aufgefunden worden sein.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten einen Hang zum Drogenkonsum attestiert und davor gewarnt, dass damit die Begehung weiterer schwerer Straftaten einhergehen könnte. Der Handel diente dem Mann, der seit 2014 arbeitslos war, zur Geldbeschaffung für seinen Suchtmittelkonsum. Einen Teil der Drogen nutzte er auch für sich selbst. „Wie sehr die Droge zentral in seinem Leben war, hat er lange verleugnet“, sagte der Gutachter. Der Angeklagte habe sein Drogenproblem vor seiner Familie und seinen Freunden verbergen können. Wenn der Angeklagte sich gut führt, könnte der Rest seiner Strafe nach dem Aufenthalt in der Entzugsklinik zur Bewährung ausgesetzt werden.