Prozesse müssen öffentlich sein Gerichte verschieben wegen Corona-Pandemie Verfahren

Prozesse müssen öffentlich geführt werden – in Corona-Zeiten ist das jedoch ein Problem.

Im Land- und Amtsgericht finden noch wenige Prozesse statt – allerdings mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Immer mehr Geschäfte, Restaurants und Behörden schließen wegen der Corona-Pandemie. Während viele städtische Einrichtungen ganz für den Publikumsverkehr geschlossen sind, bleiben die Gerichte an Nordwall und Preußenring zumindest eingeschränkt geöffnet. In einer Pressemitteilung heißt es dazu: „Zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus wird der Publikumsverkehr im Amts- und Landgericht Krefeld bis auf weiteres eingeschränkt. Die für den Sitzungsbetrieb erforderliche Öffentlichkeit bleibt indes gewahrt.“

Denn die Verfahrensordnungen sind streng. Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass Verfahren öffentlich geführt werden müssen. Das bedeutet, zumindest theoretisch müssten Zuschauer die Möglichkeit haben, einem Strafprozess beizuwohnen. „Die Richter sind angehalten, nur noch unaufschiebbare Verfahren durchzuführen und die restlichen Prozesse zu verschieben oder aufzuheben“, sagt Christian Tenhofen, stellvertretender Pressesprecher des Amtsgerichts. Solch „unaufschiebbare Verfahren“ sind zum Beispiel Strafprozesse, bei denen ein Angeklagter in Untersuchungshaft sitzt.

Da bis zum Urteil alle Menschen als unschuldig gelten, darf auch bei dringend Tatverdächtigen eine Untersuchungshaft nicht länger dauern als unbedingt nötig. Auch bestimmte Eilverfahren im Familien- und Zivilrecht werden noch durchgeführt, unter anderem, wenn es um Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen Eltern geht. Welche Verfahren durchgeführt werden und welche nicht, liegt letztlich im Ermessen der Richter. Denn diese dürfen bedingt durch die richterliche Unabhängigkeit selbst und frei von Weisungen entscheiden. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Termine bei Amts-, Land- und Arbeitsgericht, welches sich ebenfalls am Preußenring befindet, allerdings abgesagt, wie sich aus der im Internet abrufbaren Terminvorschau ergibt.

Auch die Verwaltung des Gerichts organisiert sich neu

„Eine komplette Schließung ist nicht möglich, faktisch ist das meiste aber aufgehoben. Wenn Verfahren durchgeführt werden, dann mit den erforderlichen Sicherungsmaßnahmen“, so Tenhofen. Diese würden die Richter bestimmen. So würden möglichst große Säle gewählt werden, damit es viel Abstand zwischen den Verfahrensbeteiligten gibt. Ein Richter hatte auch beispielsweise angeordnet, dass im Zuschauerraum jeder zweite Sitzplatz frei bleiben muss. Beim Amtsgericht Hagen hatte ein Richter sogar angeordnet, dass nur noch mit Schutzmasken verhandelt wird. Davon hat Christian Tenhofen von seinen Krefelder Richterkollegen allerdings noch nichts gehört.

Neben dem Sitzungsbetrieb hat das Gericht auch seine Verwaltung umorganisiert. Alle Eingaben und Anträge seien schriftlich einzureichen. Dies könne nicht nur per E-Mail, Telefax und Post, sondern auch über den Hausbriefkasten geschehen. Persönliche Vorsprachen seien nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Ältere Bedienstete mit Vorerkrankungen seien von der Arbeit freigestellt. Außerdem würden Mitarbeiter für die Kinderbetreuung freigestellt werden. Dazu würde die Dienstzeit flexibilisiert. Wer also wegen der Kinderbetreuung nur nachmittags arbeiten könne, könne dies selbst festlegen. Außerdem gebe es nun mehrere Mitarbeitergruppen, die im täglichen Wechsel und Schichtbetrieb arbeiten würden, damit bei einer Erkrankung nicht gleich das ganze Gericht in Quarantäne muss. Die Richter seien in ihrer Arbeitszeitgestaltung sowieso frei, sie könnten auch außerhalb von Krisenzeiten Akten mit nach Hause nehmen und diese dort bearbeiten, was nun vermehrt genutzt werde.

Die Verhandlung sind erstmal bis Ende April vertragt, wie es danach weiter geht, ist aber auch bei der Justiz noch nicht klar.