Wuppertal/Wülfrath Gericht verschiebt Totschlagsprozess

Wülfrath/Wuppertal. · Ein 65-jähriger Wülfrather soll seine Frau erstickt haben. Erst wurde der Prozess wegen einer Bombendrohung verschoben, nun wegen Corona.

Akten von Verhandlungsterminen werden vorerst im Landgericht Wuppertal liegen bleiben. Das Gericht hat wegen des Coronavirus’ alle Verhandlungstermine aufgehoben, die bereits bestimmt waren.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Paukenschlag in einem Prozess um die mutmaßliche Tötung einer Ehefrau in Wülfrath: Das Landgericht Wuppertal hat alle Verhandlungstermine aufgehoben, die bereits bestimmt waren. Das Verfahren verzögert sich um unbestimmte Zeit. Grund ist ein Zusammenwirken aus einer besonderen Verfahrenssituation, einer Bombendrohung in Wuppertal und den Maßnahmen gegen Coronavirus-­Ansteckungen.

 Angeklagt ist ein 65 Jahre alter Wülfrather, der trotz Totschlagsvorwurf derzeit nicht in Haft ist: Er habe zwischen dem ersten und zweiten Weihnachtstag 2015 seine Frau mit einem Kissen oder einer Decke erstickt. Tatort sei die gemeinsame Wohnung des Paares in einem Mehrfamilienhaus gewesen. Von welchem Hintergrund die Staatsanwaltschaft ausgeht, müsste in öffentlicher Verhandlung bekannt werden.

 Im Verfahren war ursprünglich der vergangene Donnerstag (12. März) als Prozessbeginn vorgesehen. An dem Tag mussten die Behörden das Gerichtszentrum auf dem Wuppertaler Eiland wegen einer Bombendrohung schließen: Der gesamte Komplex wurde evakuiert, Sprengstoff-Spürhunde durchsuchten Büros und Sitzungssäle. Gefunden wurde nichts. Fast alle Sitzungen fielen aus, darunter die gegen den Wülfrather.

Es werden Termine abgesagt, bei denen es rechtlich zulässig ist

Am Folgetag hob das für ihn zuständige Schwurgericht auch die weiteren Termine auf, um sie später neu zu planen. Grund waren interne Abläufe des Gerichts. Da war von den Einschränkungen zur Verlangsamung der Coronavirus-Ansteckungen noch nichts aktuell.

 Seit Dienstag (17. März) sagen das Landgericht und die zugehörigen Amtsgerichte in Einzelentscheidungen sämtliche Termine ab, bei denen das rechtlich zulässig und zu verantworten ist. Ausgelöst hat das die schnelle Ausbreitung des Virus: Ziel der Gerichte ist, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschutz für alle Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Gefahr durch Ansteckung für alle Beteiligten zu senken. Für den Fall des 65-jährigen Wülfrathers heißt das: Die Aufklärung muss warten. Anders wäre es nur, wenn der Angeklagte in Untersuchungshaft säße.

 Für Haft müssen Gründe vorliegen, etwa Fluchtgefahr. Bei Verdacht auf Tötung ist das einfacher zu begründen. Für den 65-Jährigen sei es allerdings nie der Fall gewesen, informierte das Landgericht. So kam es zu einem vergleichsweise langsamen Verfahren gegen ihn: Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann Ende 2016 an, fast ein Jahr nach dem mutmaßlichen Geschehen. Schließlich lag die Akte im Landgericht, weil die Richterinnen und Richter dort viele Prozesse vorziehen mussten – bei denen andere Angeklagte in Haft saßen. Das Landgericht wird Zeugen später zu neuen Terminen laden.