Corona-Soforthilfen 63 Millionen Euro flossen nach Krefeld
Krefeld · 6175 Unternehmen nahmen die Corona-Soforthilfe in Anspruch – und müssen sie demnächst teilweise zurückzahlen.
Wie viele Krefelder Unternehmen haben eigentlich eine Corona-Soforthilfe bekommen, die sie demnächst zum Teil wieder zurückzahlen müssen? Eine Frage, die gar nicht so leicht zu beantworten ist. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) jedenfalls hat dazu keine Zahlen. Sie verweist auf die Bezirksregierung Düsseldorf, die die Förderanträge bearbeitet hat.
Für den gesamten Regierungsbezirk, zu dem auch Krefeld gehört, waren es 136.177 Unternehmen. An diese wurden gut 1,4 Milliarden Euro überwiesen, um ihnen durch die Krise zu helfen. Die Höhe der Förderbeträge richtete sich dabei nach der Anzahl der Beschäftigten: Für Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten gab es 9000 Euro, für solche mit bis zu zehn Beschäftigten waren es 15.000 und bei bis zu 50 Beschäftigten 25.000 Euro.
Aber wie viele waren es nun in Krefeld? Auch die Bezirksregierung hat die Zahl nicht parat. Wer aber fleißig auf deren Internetseite herumklickt und die für die einzelnen Postleitzahlbezirke Krefelds aufgelisteten Zahlen addiert, kommt zu diesem Ergebnis: Insgesamt 6175 Krefelder Unternehmen haben Geld im Rahmen der Corona-Soforthilfe überwiesen bekommen. Ein Betrag von addiert knapp 63 Millionen Euro floss dabei von Düsseldorf nach Krefeld.
10 000 Anrufe bei der Hotline der Industrie- und Handelskammer
Schon bei den Bedingungen für die Auszahlung hatte es jede Menge Beratungsbedarf gegeben. Bei der demnächst anstehenden Teil-Rückzahlung dürfte es nicht anders sein. Sebastian Greif ist bei der IHK Leiter des Geschäftsbereichs Gründung, Recht und Steuern. Er sagt: „Bei der von uns Mitte März eingerichteten Corona-Hotline gab es seither fast 10.000 Anrufe.“ Rekord seien 946 Ratsuchende an einem Tag gewesen, mit bis zu 30 Beschäftigten habe man den Anrufern aus der Wirtschaft Rede und Antwort gestanden.
Schon bei Antragsstellung und entsprechender Auszahlung, so betont Greif, sei klar gewesen, dass es zwar zunächst mal eine unbürokratische Zahlung gebe, damit die Unternehmen Liquiditätsengpässe infolge der Krise durchstehen konnten. Aber dass zu viel gezahltes Geld zurückerstattet werden muss, sei klar gewesen. Das habe auch so in den Bewilligungsbescheiden gestanden. „Und das ist richtig so im Sinne aller Steuerzahler, die für das Geld ja aufkommen“, sagt Greif.
Oft ging es bei den Fragen an der IHK-Hotline darum, ob man auch seinen Lebensunterhalt aus dem Geld bestreiten durfte. Hier gab es einige Unsicherheit. Am Ende habe das Land entschieden, dass der einzelne Unternehmer für März und April je 1000 Euro für solche Zwecke verwenden durfte. Vieles sei unklar gewesen, sagt Greif. „Wir waren mit unseren zahlreichen Unternehmenskontakten so etwas wie ein Problemsammler für das Ministerium. Und dort seien dann auch offene Fragen und Probleme erkannt und durchaus schnell gelöst worden, lobt der IHK-Mann.
Ein großes Thema seien die Personalkosten gewesen, weil viele Firmen auch Kurzarbeitergeld angemeldet hatten und insofern ja schon staatliche Hilfe bekamen. Kurzarbeitergeld gab es jedoch nicht für Minijobber, diese Beschäftigten mussten weiter bezahlt werden, oftmals, ohne dass Einnahmen dagegen standen. Gegenüber den vorherigen Plänen sind nun den Unternehmen entstandene Personalkosten von den Einnahmen absetzbar, wenn sie nicht schon durch das Kurzabeitergeld gedeckt wurden. Gestundete Zahlungen, wie Miet-, Pacht- oder Leasingraten, die innerhalb des Förderzeitraums angefallen wären, können nun ebenfalls angerechnet werden. Damit werden Unternehmen nicht benachteiligt, die sich in eigener Initiative um Zahlungsstundungen bemüht haben.
Viele Probleme wurden mittlerweile gelöst, weitere dürften anstehen, wenn es an die Rückzahlung geht. Auch da dürfte die IHK mit ihrer Hotline 02151/635424 wieder stark beschäftigt werden.