Wirtschaft Corona-Virus: IHK schaltet ab sofort Hotline für betroffene Firmen frei
Krefeld · Umsatzausfälle, Auftragseinbrüche, Grenzkontrollen, Einrieiseverbote oder Quarantänefälle im Betrieb - Beratungsteam beantwortet Fragen bei Existenzgefährdung.
Umsatzausfälle, Auftragseinbrüche, Grenzkontrollen, Einreiseverbote oder Quarantänefälle im Betrieb – die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein verzeichnet derzeit einen enormen Beratungsbedarf der Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie. Um die Fragen der Betriebe schneller und effektiver beantworten zu können, hat die IHK ein Beratungsteam organisiert und eine Hotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 02151 / 635-424 sind ab Mittwoch von montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr Berater der IHK erreichbar. Darüber hinaus hat die IHK auch eine Sammel-E-Mail-Adresse für Anfragen eingerichtet: corona@mnr.ihk.de.
Unternehmen aus Veranstaltungsbereich, Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel besonders betroffen
„Die Unternehmen haben Existenzängste, ihnen bricht alles weg – nur die Kosten bleiben“, berichtet Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK. „An uns wenden sich inzwischen Unternehmen aller Größen und Branchen.“ Unternehmen aus dem Veranstaltungsbereich, der Gastronomie, dem Tourismus und dem Einzelhandel sind besonders betroffen. Im Rahmen einer Blitzumfrage der IHK hatte Anfang März die Hälfte der befragten Betriebe bereits spürbare Auswirkungen der Corona-Epidemie gemeldet. Diese Zahl dürfte deutlich zugenommen haben.
Hunderte von Anrufen von betroffenen Unternehmern gehen täglich bei der IHK ein. Die Fragestellungen sind vielfältig. Die meisten Anrufer haben Fragen zur Finanzierung. Es geht um Liquiditätshilfen, Kurzarbeitergeld, Steuerstundungen und Kredite. „Wir erläutern den Unternehmen, welche Möglichkeiten das Sofortprogramm der Bundesregierung bietet und wie diese ausgeschöpft werden können“, so Steinmetz. „Nach dem jüngsten Erlass der Landesregierung melden sich auch viele Einzelhändler und Gastronomen, die Fragen zu den Öffnungszeiten und anderen Regelungen haben.“
Die IHK-Organisation steht im Austausch mit der Landes- und Bundesregierung über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Epidemie. „Dabei werben wir intensiv dafür, weitere Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen auf den Weg zu bringen“, so Steinmetz. Es gehe jetzt auch darum, möglichst schnell die Existenz von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen absichern.
„Bei diesen Unternehmern fällt der Umsatz über Nacht drastisch, manchmal bis auf null“, sagt Steinmetz. „Und sie wissen aktuell nicht, wann sie wieder Aufträge bekommen und diese annehmen dürfen.“ In vielen Fällen würden sie in dieser Situation auch keinen Kredit bekommen.
IHK schlägt staatlichen Notfallfonds
als Überbrückungshilfe vor
Deshalb sei jetzt sehr schnell ein staatlicher Notfallfonds notwendig, der diesen Kleinstunternehmen unbürokratisch für die kommenden Monate Überbrückungsgeld beziehungsweise direkte Hilfe zum Lebensunterhalt auszahlt. „Damit würde das Schutzschild-Paket der Bundesregierung um einen wichtigen Punkt ergänzt“, erklärt Steinmetz und kündigte an, dass auch die IHK einen Beitrag leisten wolle: „Wir werden die Mitgliedsbeiträge von Unternehmen, die durch die Corona-Epidemie in Schieflage geraten sind, stunden – und zwar mit größtmöglicher Kulanz und möglichst unbürokratisch.“
Zur Eindämmung der Corona-Epidemie hat die IHK beschlossen, ihren Seminar- und Lehrgangsbetrieb bis zum 24. April auszusetzen. Damit setzte die IHK einen Erlass der Landesregierung um. Demnach sind seit Dienstag, 17. März, Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Über alternative Unterrichtsformate und die künftige Organisation der Weiterbildungsangebote wird die IHK die Teilnehmer zeitnah informieren.
Darüber hinaus hat die IHK alle Veranstaltungen bis zum 19. April abgesagt. Auch das Azubi-Speed-Dating am 26. März in Mönchengladbach entfällt. Bereits am Freitag hatte die IHK sämtliche Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bis zum 24. April abgesagt. Davon ausgenommen sind sogenannte ADR-Prüfungen für Gefahrgutfahrer. Diese Prüfungen werden noch durchgeführt, da die Gesundheitswirtschaft für den Transport von Chemikalien und pharmazeutischen Produkten auf diese Fahrer angewiesen ist.
Die IHK weist darauf hin, dass sie den Unternehmen weiterhin telefonisch mit ihrem vollständigen Beratungsangebot zur Seite steht, aber von Firmenbesuchen derzeit absieht. Sie appelliert an die Unternehmen, die IHK-Häuser möglichst nicht aufzusuchen und sich telefonisch an die IHK-Ansprechpartner zu wenden. Alle Dienstleistungen und Kontaktdaten sind online zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de
Informationen zum Corona-Virus sind online zu finden: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22414. Die IHK entwickelt derzeit Webinare zur Information betroffener Betriebe. Unternehmen, die Fragen rund um das Thema Corona-Virus haben, können sich telefonisch und per E-Mail an die IHK-Hotline wenden: 02151 635-424 und corona@mnr.ihk.de