Das sagt Krefeld zum Diesel-Urteil

Gericht: Fahrverbote für Diesel zulässig. Stadt Krefeld äußert sich nicht. Dafür die Krefelder Autofahrer.

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Krefeld. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Fahrverbote für Dieselautos grundsätzlich rechtmäßig sind. Ob es in Krefeld zu einem Fahrverbot für Dieselautos kommt, steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Stadt möchte sich zum jetzigen Zeitpunkt zu dieser Thematik nicht äußern. Was sich hingegen bereits jetzt abzeichnet: Die meisten Krefelder Autofahrer wären alles andere als entzückt. Bei einer Umfrage der WZ reagierten sie mit Unverständnis und zuweilen mit Wut — aus unterschiedlichen Gründen. Wut vor allem gegenüber der Autoindustrie, deren Manipulation der Motorsteuergeräte die Stickoxid-Diskussion erst richtig ins Rollen gebracht hat.

Viele Autofahrer sind verunsichert oder fühlen sich im Stich gelassen. Viele Fragen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt unbeantwortet. „Wie so oft müssen wir kleinen Männer solche Dinge ausbaden. Die Autoindustrie mit ihrer reichen Lobby sollte zur Rechenschaft gezogen werden. Die sollten das mal alles schön bezahlen“, sagt Werner Schnabel, der als Handwerker vorwiegend in Dieselfahrzeugen unterwegs ist. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat sich in der Diskussion um Dieselfahrverbote klar positioniert. Vor möglichen Fahrverboten sollten zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden, lautet die zentrale Botschaft. „Naheliegend sind die Nachrüstung älterer Diesel-Fahrzeuge, Verbesserung und Modernisierung des öffentlichen Nahverkehrs, der Verkehrslenkung sowie des Rad- und Fußverkehrs“, heißt es in einem Positionspapier.

Die IHK verweist auf die Chancen von Digitalisierung und Elektromobilität, um Verkehrsflüsse effizient und umweltschonend zu steuern. Die Bündelung von Maßnahmen wie besseres Parkraummanagement, intelligente Leitsysteme oder die Einrichtung von Lieferzonen hätten größeres Potenzial, den Schadstoffausstoß zu reduzieren als ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge.

Ähnlich äußert sich die Kreishandwerkerschaft Niederrhein, die nach der Urteilsverkündung eine Pressemitteilung versendet hat. Darin erklärt der Hauptgeschäftsführer Paul Neukirchen: „Fahrverbote würden viele der mehr als 12 000 Handwerksbetriebe in der Region empfindlich treffen und in ihrer Existenz bedrohen.“ Auch er verweist darauf, dass erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten. „Handwerksbetriebe müssen auch weiterhin in die Städte können, um Sachen zu reparieren und ihre Kunden mit Dienstleistungen und Waren zu beliefern. Für den Fall von Fahrverboten fordern wir Überbrückungszeiten und Ausnahmeregelungen, wie sie das Bundesverwaltungsgericht nach den uns vorliegenden Informationen in seinem Urteil vorgesehen hat“, so Neukirchen. Mehr als 80 Prozent der Servicefahrzeuge seien Dieselfahrzeuge. „Handwerksunternehmer, die auf eine normgemäße Zulassung von ‚sauberen’ Dieselmotoren vertraut und Fahrzeuge angeschafft haben, können nicht durch enteignungsgleiche Fahrverbote für Fehler von Herstellern und Politik haftbar gemacht werden“, erklärt Neukirchen. Er sieht die Autoindustrie in der Verantwortung und fordert wirksame Umrüstungen.