Dehoga kritisiert Regelungen im Koalitionsvertrag
Insbesondere Vereinbarungen im Bereich des Arbeitsrechts sorgen bei der Kreisgruppe Krefeld für Unmut.
Der Koalitionsvertrag stand schon länger. Jetzt auch die neue Große Koalition. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Krefeld kritisiert einige Punkte an den Vereinbarungen der neuen Regierung, vor allen Dingen im Bereich des Arbeitsrechts. Dabei stehen die Vorschriften zur „Arbeit auf Abruf“ und die fehlende „Flexibilisierung“ arbeitszeitlicher Regelungen im Mittelpunkt.
„Wer Arbeit auf Abruf komplizierter macht, erschwert vielen Betrieben in der Gastronomie das Leben. Arbeit auf Abruf bedeutet für uns, dass wir auf große Nachfrageschwankungen, die sich zum Beispiel im Biergartengeschäft witterungsbedingt ergeben, unbürokratisch und im Sinne der Gäste reagieren können. Die Sonne sagt uns für unsere Planung leider nicht drei Tage vorher Bescheid, wann sie scheinen wird“, sagt Klaus Jürgen Wiewrodt, Dehoga-Vorsitzender in Krefeld. „Arbeit auf Abruf“ ist in Paragraf zwölf Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dort heißt es unter anderem: Wenn keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist, gelten zehn Stunden als vereinbart. Der Koalitionsvertrag sieht die Verdopplung auf 20 Stunden vor. Diese 20 Stunden müssten unabhängig davon bezahlt werden, ob die Arbeit erbracht wurde oder nicht.
„Es ist ein unnötiger Regulierungsschritt verbunden mit der Frage, welche Auflage als nächste kommt. Arbeit auf Abruf bedeutet in unserer Branche häufig ,Aushilfsarbeit’ oder ,kurzfristige Beschäftigung’, mit der sich viele Studenten oder Schüler etwas hinzuverdienen möchten. Damit ist es nicht vergleichbar mit einem regulären Teil- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Wer stärker reguliert, wird dem Charakter dieser Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr gerecht“, betont Wiewrodt. „Lassen Sie die Pläne fallen!“
Mehr Engagement hätte sich der Dehoga bei der Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gewünscht. Gastronomen und Hoteliers machen sich dafür stark, die Wochenhöchstarbeitszeit nicht länger durch eine Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden zu begrenzen. „Wir möchten mit unseren Mitarbeitern die anfallende Arbeit zeitlich anders verteilen können“, so Wiewrodt. „Mehrarbeit ist nicht das Ziel.“ Der Koalitionsvertrag sieht lediglich „Experimentierräume“ vor, in denen eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung möglich ist. „Bei den zu erbringenden Anforderungen hat an uns ,Kleinunternehmer’ augenscheinlich keiner gedacht. Mal wieder“, moniert Wiewrodt.