Schule 108 Geister-Schüler – so viele wie nie in Krefeld
Krefeld · 1788 zukünftige i-Dötzchen gibt es im kommenden Schuljahr. Doch einige Eltern haben die Anmeldefrist für ihr Kind verpasst.
108 Mädchen und Jungen sind in Krefeld von ihren Eltern nicht rechtzeitig für die Grundschulen angemeldet worden, obwohl sie im kommenden Jahr vor dem Schritt vom Kindergartenkind zum i-Dötzchen stehen. Die Anmeldungsfrist endete bereits im November. 1 788 zukünftige i-Dötzchen wurden dabei rechtzeitig angemeldet. 108 Geister-Schüler eben nicht.
Derzeit durchlaufen bereits die von der Verwaltung erarbeiteten Pläne zur jeweiligen Zahl der Klassen, die an den Grundschulen gebildet werden sollen, den Klassengrößen und auch den voraussichtlichen Abweisungen die politischen Gremien (die WZ berichtete). Das heißt, die ersten Eltern werden gerade darüber informiert, dass ihr Kind nicht an der Wunschschule aufgenommen wird, während andere Väter und Mütter ihre Kinder noch gar nicht angemeldet haben.
61 zukünftige Erstklässer
haben keinen Platz
Die Zahl dieser „offenen“ Anmeldungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen, wie sich aus den Mahnungen, die die Verwaltung in der Folge an die Erziehungsberechtigten verschickte, sehen lässt. Vor fünf Jahren waren es noch 49 Mahnungen, die für das Schuljahr 2014/2015 rausgingen. Es folgten jeweils 68 Mahnungen für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017. Im Jahr darauf waren es 96 – mit einem leichten Knick für 2018/2019 mit 71 Mahnungen. Stadtpressesprecher Timo Bauermeister schränkt bei den Zahlen ein, dass sie nicht zu festen Stichtagen erhoben wurden und deshalb „nicht ganz“ aussagekräftig seien. Aber ein Trend sei deutlich zu erkennen.
Seit die Mahnungen in die Post gingen, haben auch bereits einige Eltern reagiert. Aber noch immer sind nach aktuellem Stand 61 zukünftige Erstklässler ohne Platz in der Grundschule. Die Gründe für diese Entwicklung sind laut Bauermeister „sehr vielfältig und liegen zum Teil in einzelnen familiären Situationen begründet, teilweise werden Schüler in anderen Städten angemeldet oder Ähnliches“. Auch kulturelle Hintergründe zur Selbstverständlichkeit von Schulbildung seien nicht als Ursache auszuschließen. Systematisch erhoben werden die Gründe vom Schulamt nicht.
Wer zu spät kommt: Wunschschule ist aus dem Rennen
Die Eltern, die sich rechtzeitig gekümmert haben, müssen sich auf jeden Fall nicht sorgen, dass eine Nachmeldung ihren Kindern die Chance auf einen Platz in der Wunschschule nimmt. „Im Mahnverfahren werden den Eltern nur die noch aufnahmefähigen Schulen benannt“, betont Bauermeister.