Die Folgen sind unangenehm
Der Streit mit dem Hausmeister überdeckt die Debatte um die Situation der Reinigungskräfte an den Schulen.
Krefeld. Dürfen Gewerkschaftler einfach so in Schulen gehen, um dort Arbeitsbedingungen von Reinigungskräften zu untersuchen? Diese Frage stellen sich WZ-Leser nach der Lektüre „Anzeige gegen IG Bau“. Ein Hausmeister hatte die Polizei gerufen und Strafanzeige gegen zwei Vertreter der Gewerkschaft IG Bau gestellt, weil sie ohne Anmeldung den Schulhof der Buchenschule betreten hatten (die WZ berichtete). Die WZ sprach darüber mit Krefelds DGB-Chef Ralf Köpke und Nicole Simon von der IG Bau Rheinland.
Kommt es in Krefeld häufiger vor, dass aufgesuchte Arbeitgeber Gewerkschaftler der Firma verweisen oder sogar wegen Hausfriedensbruch Strafanzeige erstatten?
Ralf Köpke: Glücklicherweise halten sich solche Auseinandersetzungen wirklich in Grenzen, auch in Krefeld, ich habe in den letzten zwei Jahren nur Kenntnis von zwei ähnlich gelagerten Fällen. Einmal war es ein großer Kfz-Betrieb, wo Gewerkschaftssekretäre des Hofes verwiesen werden sollten, die an einer Betriebsversammlung teilnehmen wollten. Die Kollegen sind aber hartnäckig geblieben und haben ihr Recht durchgesetzt. Das zweite Beispiel war ein Wohnungsunternehmen, das versucht hat, die Vertreterin von Verdi an ihrer Arbeit zu hindern.
Im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes haben Gewerkschaften Zutritts- und Betätigungsrechte, wenn eine ausreichende Ankündigung des Besuchs zuvor stattgefunden hat. War das bei der Buchenschule auch der Fall?
Köpke: Das Recht, in Betriebe und Unternehmen zu gehen, wird zum einen durch die grundgesetzlich abgesicherte Koalitionsfreiheit abgeleitet, durch Tarifverträge und letztlich durch das Betriebsverfassungsgesetz. Selbstverständlich ist natürlich eine Anmeldung der Besuche.
Nicole Simon, IG Bau Rheinland
Wann ist die bei der Schule erfolgt?
Köpke: Die beiden Gewerkschafter wollten zum Hausmeister, um sich eben dort anzumelden und zu erfragen, wann die Reinigungskräfte Feierabend haben. Aber bevor sie ihr Anliegen vortragen konnten, wurden sie schon massiv verbal angegangen und aufgefordert, das Schulgelände zu verlassen. Sie hatten überhaupt keine Möglichkeit sich anzumelden. Darüber hinaus wurde sofort die Polizei verständigt und eine Anzeige erstattet.
Ein Hausmeister hat das Recht, in Vertretung des Schulleiters einen Fremden des Grundstücks zu verweisen.
Simon: Ja, wenn das Zutritts- und Betätigungsrecht von Gewerkschaftlern unangemessen ausgeübt würde. In dem der Betrieb beispielsweise gestört wird oder keine Anmeldung erfolgt. Bei uns ist es üblich, sich persönlich anzumelden und zu erfragen, wann die Arbeitskräfte mit ihrer Arbeit fertig und zu sprechen sind. So weit ist es aber gar nicht gekommen, weil der Hausmeister laut unserem Gewerkschaftssektär sofort geschrien hat „raus hier; wir wollen hier keine Gewerkschaft.“ Herr Sahin hat mich sofort über Handy angerufen und ich habe selber im Hintergrund den Hausmeister noch schreien hören.
Passiert so etwas häufiger?
Simon: Nein, bisher haben wir in Krefeld keine negativen Erfahrungen dieser Art gemacht.
Und wieso dann in diesem Fall?
Köpke: Das hat eine Vorgeschichte. Vor zwei Jahren hat sich an der Buchenschule ein ähnlicher Vorfall ereignet. Dem Gewerkschaftssekretär der IG Bau ist damals auch schon mal der Zutritt vom Hausmeister untersagt worden, die Kollegen sind damals gegangen.
Mit welchen Konsequenzen rechnen Sie jetzt?
Köpke: Da die Anzeige gestellt und polizeilich aufgenommen worden ist , konnte sie auch von der Stadt Krefeld nicht zurückgezogen werden. Die Staatsanwaltschaft wird juristisch zu bewertung haben, ob das Verfahren eröffnet oder eingestellt wird. Die politischen Folgen und Konsequenzen sind für Krefeld jedoch viel unangenehmer und hätten sicher vermieden werden können. Es ist bitter für uns, dass das Anliegen der IG Bau, die teilweise unhaltbaren Zustände von Krefelder Reinigungsunternehmen endlich an das Licht der Öffentlichkeit zu zerren, nun durch eine andere überlagerte Diskussion verdrängt wird.