Doch keine Sicherungsverwahrung für pädophilen Wiederholungstäter
Krefeld. Ein pädophiler Wiederholungstäter aus Krefeld muss entgegen einem früheren Urteil doch nicht in Sicherungsverwahrung. Der Mann habe aber keinen grundsätzlichen Hang zum Missbrauch, sei aber ein Rückfalltäter, sagte ein Rückfalltäter am Dienstag im Revisionsverfahren am Krefelder Landgericht.
„Ein dumpfes Bauchgefühl bleibt“, sagte die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer, in dem sie auf den Antrag einer Sicherungsverwahrung für den Sexualtäter verzichten musste. Nach neuem europäischem Recht dürfen Verurteilte nur unter extremen Bedingungen auch nach Haftverbüßung zum Schutz der Allgemeinheit weiter eingesperrt werden.
Aus diesem Grund hatte der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung aufgehoben, die die erste Große Strafkammer angeordnet hatte. Die zweite Große Strafkammer übernahm und verzichtete am Dienstag schweren Herzens auf die Sicherungsverwahrung, wenngleich der Richter eine „tief verwurzelte Neigung zu derartigen Straftaten“ beim Täter beklagte.
Über die Haftstrafe des im Februar 2011 zu sechs Jahren und sechs Monaten rechtskräftig Verurteilten musste nicht erneut verhandelt werden. Schließlich hat sich am schweren sexuellen Missbrauch zweier Kinder und am Besitz kinderpornografischer Schriften nichts geändert. Nach der Haft kommt der inzwischen 56-Jährige jedoch frei.
Ausschlaggebend für die Aufhebung der Sicherungsverwahrung war das Gutachten des Sachverständigen. Der Krefelder sei ein Rezidiv-(Rückfall-)täter aber kein sogenannter Hangtäter. Nur bei einer „Hangtäterschaft“ komme eine Verwahrung infrage. Dann hätte aber die Frequenz der Taten zugenommen oder sie wären in kürzeren Abständen erfolgt.
Ein Hangtäter nutze außerdem suchtähnlich jede Gelegenheit, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen. Dies habe der homosexuell und pädophil Veranlagte jedoch nicht getan, obwohl zeitweilig drei Kinder bei ihm übernachteten. Beim Missbrauch der Kinder habe der Täter zumindest vermieden, ihnen Schmerzen zuzufügen. Dennoch bescheinigte ihm der Gutachter keine gute Sozialprognose. Zu oft sei der Verurteilte schon rückfällig geworden.
Da blieb auch dem Richter nur die Hoffnung, dass der Täter endlich die angebotene Therapie nutze und den Kindern künftig nicht antue, was er in seiner Kindheit selbst durch seine Stiefeltern erfahren habe. wop