Keine Hauptverhandlung Entscheidung beim Zoobrand ist im Sinne aller Beteiligten

Meinung · Im Fall des Krefelder Affenhausbrandes kommt es nun zu keiner mündlichen Hauptverhandlung. Warum das im Interesse der Angeklagten und des Zoos liegt.

Nach dem Brand im Affenhaus des Krefelder Zoos stehen und liegen viele Trauerkerzen und Blumen vor dem Zooeingang.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Er wäre ein Aufreißen längst nicht verheilter Wunden gewesen - der in öffentlicher Verhandlung geführte Strafprozess um den Brand des Affentropenhauses im Krefelder Zoo, bei dem rund 50 Tiere verendeten. Dass es jetzt nicht dazu kommt, weil die beschuldigten drei Frauen ihren Einspruch gegen die Strafbefehle zurückzogen, liegt auch im Interesse des Zoos. Ein Prozess hätte Tierrechtlern eine Plattform geboten, den Zoo vor ein Nebentribunal zu zerren. Das Halten gerade von Menschenaffen in Zoos wird immer wieder kritisiert.  Die Geschehnisse der Silvesternacht in Krefeld hatten eben diese Diskussion neu angefacht.

Dass die Angeklagten überhaupt Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt hatten, war schon verwunderlich. Die Geldstrafen von ein paar Tausend Euro, verhängt in einem diskreten Strafbefehls-Verfahren, waren angesichts der Katastrophe, die sie durch ihr Verhalten ausgelöst hatten, doch ganz und gar in ihrem Sinne. Auch wenn sie selbst wahrscheinlich am meisten unter den Folgen ihres unbedachten Handelns leiden, hätte das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit ihnen erhebliche weitere Probleme eingebracht. Sie haben gerade noch rechtzeitig eingesehen, dass eine öffentliche Verhandlung sie aus der Anonymität gezerrt hätte. Jeder Prozesstag wäre zum Spießrutenlauf geworden. Doch abgeschlossen ist die Sache für sie damit nur strafrechtlich. Regressforderungen bestehen völlig unabhängig davon.