Folter, Mord, Kindesmissbrauch Fall Hopp: Der Vorwurf in Chile lautet Mord
Längst sind nicht alle Verbrechen auf dem Sektengelände aufgeklärt: Ein Staatsanwalt aus Krefeld hat vor Ort neue Erkenntnisse über die Gräueltaten der Colonia Dignidad gewonnen. Und geheime Akten mitgebracht.
Krefeld. Der Krefelder Oberstaatsanwalt Axel Stahl hat bei seiner Auslandsreise nach Chile laut eigenen Angaben neue Erkenntnisse zu Verbrechen in der ehemaligen Sektengemeinde Colonia Dignidad (CD) erhalten.
„Die Reise war absolut positiv. Durch persönliche Gespräche mit Ermittlern, Richtern und Zeugen hat die Staatsanwaltschaft Krefeld weitere Informationen zu den Verbrechen in der Colonia Dignidad erhalten“, so Stahl. Bei einem Besuch des Instituto Nacional de Derechos Humanos (INDH/Nationales Institut für Menschenrechte) wurden dem Krefelder Ermittler zudem Einblicke in Geheimakten der Sekte gewährt. In den Dokumenten wurden nach Angaben von Stahl von der Sekte Informationen zu Feinden und Gönnern der CD gesammelt.
Ob die Unterlagen auch weitere Erkenntnisse zu möglichen Beteiligungen von Hartmut Hopp an Verbrechen in der CD kann Stahl noch nicht beurteilen. Die Dokumente, die wir erhalten haben, müssen zunächst übersetzt werden. Zum Hintergrund: Folter, Mord, Kindesmissbrauch - Die Liste der Gräueltaten in der Colonia Dignidad (spanisch für „Kolonie Würde“) ist lang.
Längst sind nicht alle Verbrechen auf dem Sektengelände aufgeklärt. Seit Jahren laufen die Ermittlungen zu den Vorfällen, die zur Zeit der Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) rund 400 Kilometer von der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile entfernt auf einem hermetisch abgeriegelten Gelände geschehen sind.
Hartmut Hopp, ehemaliger Sektenarzt in der CD, wurde 2013 vom Obersten chilenischen Gerichtshof wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der heute 73-Jährige flüchtete damals nach Deutschland und lebt seitdem in Krefeld. Das Landgericht Krefeld war im August des vergangenen Jahres der Einschätzung der Krefelder Staatsanwaltschaft gefolgt, demnach Hartmut Hopp die in Chile verhängte Strafe in Deutschland verbüßen muss.
Hopps Anwalt, Helfried Roubicek, hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Krefelder Landgerichts eingelegt. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dessen Entscheidung weiterhin aussteht.