Sozialschmarotzer? Hopp bestreitet alle Vorwürfe
Sektenarzt der Colonia Dignidad soll dem Sozialamt Landbesitz in Chile verheimlicht haben. Anwalt dementiert.
Krefeld. Immer wieder Hopp. Spätestens seit dem ersten Interview mit der WZ im Januar diesen Jahres, dem einzigen des ehemaligen Krankenhausleiters der Foltersekte Colonia Dignidad seit seiner Flucht von Chile nach Krefeld im Jahre 2011, ist Hartmut Hopp regelmäßig in aller Munde. Erst inszeniert er sich als Opfer mit Insiderwissen, dann wird endlich der Bundestag aktiv und leitet die Aufklärung der Vorgänge in Chile ein. Inklusive Opferentschädigung. Schließlich bestätigt das Krefelder Landgericht das chilenische Urteil gegen Hopp. Jetzt soll er das Krefelder Sozialamt betrogen haben. Gegenüber der WZ bestreitet Hopp das vehement.
Dem ARD-Nachrichtenmagazin „Fakt“ sollen Unterlagen vorliegen, nach denen Hopp ein Grundstück in Chile gehöre, das er gegenüber dem Krefelder Sozialamt 2011 nicht angegeben haben soll. Mit mehr als 10 000 Hektar Fläche und im Gesamtwert von über einer Million Euro. Hopp lebt von Hartz IV.
Die Stadt Krefeld beruft sich auf Paragrafen des Datenschutzes. „Diese Regelungen sind zudem für die Übermittlung von Sozialdaten abschließend. Eine Norm, die eine Übermittlung von Sozialdaten an die Presse erlaubt, besteht nicht. Daher bin ich rechtlich an jedweder Auskunft zu Ihrer Anfrage gehindert. Entsprechend sieht die Stadt Krefeld keine Möglichkeit, die Berichterstattung zu kommentieren. Wir bitten um Verständnis.“
Nach WZ-Informationen könnte es bald schon weitere Prüfungen geben. Zwei kleine Grundstücke, die eine Unterstützung des Justizflüchtlings dem Gesetz zufolge nicht beeinflussen, hatte Hopp angegeben. Das dritte, für das „Fakt“ sich auf chilenische Unterlagen beruft, offenbar nicht.
Hopp reagiert auf die erneuten Anschuldigungen prompt über seinen Anwalt Helfried Roubicek, der schon Reemtsma-Entführer Thomas Drach verteidigte. Zutreffend sei, dass Hopp im Jahre 2011 entsprechende Anträge auf Unterstützung bei den zuständigen Stellen in Krefeld gestellt hat und auch heute staatliche Leistungen beziehe. Zutreffend sei zudem, dass Hopp bei Antragstellung alle nötigen Angaben gemacht habe. Jegliche Vorwürfe des Sozialbetruges bestreitet Hopp. Wörtlich: „Die von mir im September 2011 vor dem Sozialamt Krefeld geleisteten Erklärungen entsprechen der Wahrheit, und bei dem in diesem Rahmen erwähnten Besitz handelt es sich um seit dem Jahr 1997 bis zum heutigen Datum von der chilenischen Justiz beschlagnahmten Besitz zwecks Gewährleistung von Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Krefelder Behörde ist darüber von mir nachweislich erschöpfend unterrichtet worden.“
Das Krefelder Landgericht hatte zuletzt das Chile-Urteil gegen Hopp bestätigt und ihn der Beihilfe zur Vergewaltigung von vier Minderjährigen unter zwölf Jahren und sexuellen Missbrauchs von 16 Minderjährigen schuldig gesprochen. Die Revision läuft.