Vorwürfe gegen Ex-Sektenarzt Hopp: Ermittler-Reise nach Chile geplatzt

Für Dezember war ein Treffen in Chile geplant, um die Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad voranzutreiben. Staatsanwalt ist verärgert.

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Krefeld. Seit fünf Jahren wartet Axel Stahl auf eine Antwort. Der Krefelder Oberstaatsanwalt hat die chilenischen Behörden bei der Aufarbeitung der Verbrechen rund um die Colonia Dignidad um Mithilfe gebeten. Konkret geht es um das ungeklärte Verschwinden von drei jungen Gewerkschaftern auf dem Sektengelände. Die Krefelder Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang auch gegen den ehemaligen Sektenarzt Hartmut Hopp, der seit seiner Flucht aus Südamerika in Krefeld lebt. Der Vorwurf lautet Mord. „Leider wurden sämtliche von uns bei den chilenischen Behörden erbetenen Ermittlungen in Chile bisher nicht durchgeführt“, erklärt Axel Stahl. Zwar seien Verfahrensakten nach Deutschland versandt worden, doch seien diese laut Stahl wenig hilfreich. „Entscheidend sind die ergänzenden Ermittlungsmaßnahmen in Chile, die bis heute nicht durchgeführt worden sind.“

Dabei sah es bis Anfang Dezember so aus, als könnten die Krefelder Strafverfolgungsbehörden noch in diesem Jahr mit ihrer Ermittlungsarbeit endlich vorankommen. Vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) war eine Auslandsreise nach Chile geplant, an der auch Mitglieder der Staatsanwaltschaft Krefeld teilnehmen sollten. Wie ein Sprecher des Ministeriums erklärte, sollte es bei dem Auslandsbesuch vornehmlich darum gehen, „die strafrechtliche Zusammenarbeit mit Chile allgemein und der Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall zu stärken“.

Deutsche und chilenische Ermittler sollten die Möglichkeit erhalten, miteinander zu sprechen und sich über die Ergebnisse ihrer Arbeit auszutauschen. Das weitere Vorgehen sollte nach Angaben des Sprechers „effizienter abgestimmt werden“. Doch dazu kommt es vorerst nicht. Denn die Reise wurde abgesagt. Aus Termingründen wie es vonseiten des Ministeriums heißt. Genaue Angaben, welche Seite das Treffen abgesagt oder verschoben hat, gibt es vom BMJV nicht. Dafür erklärt die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne), die als Vorsitzende des Rechtsausschusses die rückhaltlose Aufklärung der Verbrechen und Hilfe der Opfer von Sektenchef Paul Schäfer mit ins Rollen gebracht hatte, auf Nachfrage die Antwort erhalten zu haben, dass die Reise aufgrund des notwendig gewordenen zweiten Wahlgangs der Präsidentschaftswahl in Chile abgesagt worden sei. Diese gewann am 17. Dezember Sebastian Pinera, der im März kommenden Jahres sein Amt offiziell übernehmen soll. Axel Stahl zeigt sich enttäuscht über die geplatzte Möglichkeit, mit den südamerikanischen Kollegen in Kontakt zu treten. „Wir bedauern sehr, dass diese Reise nicht zustande gekommen ist, wäre sie für unsere weitere Arbeit doch von großer Bedeutung gewesen“, so Stahl.

Ob das Treffen im kommenden Jahr nachgeholt wird, scheint noch unsicher. „Das BMJV steht weiterhin in Abstimmung mit den chilenischen Behörden mit Blick auf einen möglichst zeitnahen Termin für eine Reise nach Chile, um der Bedeutung der strafrechtlichen Zusammenarbeit zwischen Chile und Deutschland Ausdruck zu verleihen“, heißt es aus dem Ministerium.

Renate Künast wurde nach eigener Aussage hingegen zugesichert, dass der Termin „zügig zu Beginn des neuen Jahres nachgeholt werde“. Die Bundestagsabgeordnete versicherte gegenüber unserer Zeitung zudem, dass sie daran arbeite, dass der Beschluss des Bundestages zur Aufarbeitung der Verbrechen in der Colonia Dignidad und zur verbesserten Hilfe der Opfer bis zum 30. Juni umgesetzt werde. „Das habe ich vor wenigen Wochen auch Herrn Hempel (Winfried Hempel war aus der Colonia Dignidad geflohen, Anm. d. Red.) bei seinem Besuch in Berlin zugesagt. Im Laufe des Januars sind dazu weitere Gespräche geplant.“

Im Januar könnte auch das seit drei Jahren andauernde Exequaturverfahren gegen Hartmut Hopp eine Fortsetzung finden, um die Strafvollstreckung in Deutschland zu ermöglichen. Das Landgericht Krefeld war im August der Einschätzung der Krefelder Staatsanwaltschaft gefolgt, demnach Hopp die in Chile verhängte Strafe in Deutschland verbüßen muss.

Der 73-Jährige war in Südamerika zu fünf Jahren Haft verurteilt worden wegen der Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen. Hopps Anwalt, Helfried Roubicek, hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Krefelder Landgerichts eingelegt. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf.