Er müsse in die Wohnung, um den Zähler abzulesen. Wird ihm entgegnet, das sei bereits erfolgt, behauptet er, der Zähler stehe zum Austausch, und er müsse dieses nun überprüfen. Die Stadtwerke warnen davor, dem Mann Zutritt zu gewähren.
Zwar seien Zählerableser das ganze Jahr über unterwegs. Sie könnten sich jedoch mit einem Dienstausweis legitimieren. Zähler würden nie ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung und Terminabsprache ausgetauscht.