Familie kämpft online für Adnan C.
Krefelder haben im Internet eine Petition gestartet, um mit anderen das Bleiberecht für den Kurden durchzusetzen.
Krefeld. „Freiheit, Gerechtigkeit und deutschen Pass für Adnan C.“ — so heißt die Internet-Petition, die seit vergangenem Freitag online steht. Mehr als 460 Unterzeichner, davon 309 aus Krefeld, hat der Aufruf der Bockumer Familie Heringhaus zugunsten des ins Kirchenasyl in St. Anna geflüchteten Adnan C. bisher gefunden. Klaus Heringhaus zu den Beweggründen dafür: „Es war für uns der schnellste und einfachste Weg, möglichst viele Menschen auf dieses Problem hinzuweisen.“
Adnan C. sei ihm seit langer Zeit bekannt. Er schätze ihn als „ehrlichen und aufrechten Menschen“, sagt Heringhaus. Er sei sehr zufrieden mit der bisherigen Resonanz. Zustimmung erhielt die Petition weit über Krefeld hinaus aus fast allen Bundesländern und sogar aus Wien.
In der Petition heißt es unter anderem: „Adnan C. lebt seit über 30 Jahren in Deutschland und hat hier eine Familie gegründet. Jedoch kämpft er bisher ohne Erfolg um ein Dauerbleiberecht beziehungsweise einen deutschen Pass. Aus Verzweiflung ist Herr C. in die Kirche geflüchtet, wo er zurzeit untergebracht ist. Er darf die Kirche nicht verlassen, da die Ausländerbehörde ihn sofort abschieben wird. Bitte helfen Sie uns, diese Abschiebung zu verhindern, damit die Familie weiterhin in Krefeld wohnen bleiben kann.“ Rechtlich hat sich daran bislang nichts verändert, auch wenn Adnan C. das Kirchenasyl am Dienstagabend verlassen hat.
Adnans Frau Nawal H. schrieb einen Kommentar: „Niemand hat das Recht, meinen Mann von mir und meinen Kindern zu trennen, zumal er sich hier nichts hat zuschulden kommen lassen. Das ist unmenschlich.“ Marua H., seine Tochter: „Ich finde das nicht fair, dass die mir meinen Vater wegnehmen wollen.“ Einer der Kommentare stammt vom Schriftsteller Thomas Hoeps: „Selbst, wenn das Ausländeramt mit der türkischen Staatsangehörigkeit Recht hätte (was ich nach allem, was ich gelesen habe, außerordentlich stark bezweifle), kennt es bei seiner Verfolgung von Adnan C. kein Maß: Über 30 Jahre lebt er unbescholten in Deutschland. 30 Jahre beträgt die Verjährungsfrist bei den schwersten Straftaten, die mit lebenslanger Haft belegt sind, also Totschlag, schwere Vergewaltigung, Geiselnahme. Man kann sich die Gnadenlosigkeit der Entscheider nicht mehr mit rationalen Argumenten erklären. Pfui Teufel, Krefeld.“
Melanie Buchenauer ergänzt: „Der Bürger in diesem benannten Bericht lebt seit 30 Jahren in Deutschland. Dieser sollte ein Anrecht darauf haben. Er war jeder Zeit ein ehrenhafter Bürger und hat dem deutschen Volk nur Gutes getan, er sollte nicht bestraft werden dafür, dass er Deutschland unterstützt hat.“
Auch Margit Spee positioniert sich eindeutig: „Ich bin entsetzt über das Vorgehen der Ausländerbehörde. Das einzige ,Vergehen‘ dieses Mannes besteht darin, Ausländer zu sein. Das widerspricht dem Grundgesetz Artikel 3: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“