Freispruch statt Gefängnis

Krefelderin belastet Schwägerin nach Überfall auf Seniorin.

Symbolbild

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Es sah schon fast so aus, als ob eine 34-jährige Krefelderin hinter Gitter muss. Am vorletzten Verhandlungstag hatte die Staatsanwaltschaft schon plädiert und eine dreijährige Gefängnisstrafe für die Frau gefordert, als diese mit einer ganz neuen Geschichte herausrückte. Nicht sie habe gemeinsam mit dem 46-jährigen Mitangeklagten eine 83-jährige Krefelderin ausgeraubt, sondern ihre Schwägerin. Am Freitag gab es nun das Urteil.

Die Frau wurde freigesprochen. Das Gericht konnte letztlich nicht ausschließen, dass die Schwägerin die Taten begangen hatte. Denn nach der überraschenden Aussage der Angeklagten wurde nachermittelt. Polizisten sagten aus, dass sich das Tatfahrzeug tatsächlich auch in Düsseldorf aufgehalten habe. Dort wohnt die Schwägerin. Die sollte eigentlich ebenfalls als Zeugin vernommen werden, kam aber nicht. Gegen sie wird es nun ein gesondertes Verfahren geben.

Die Schuld des 46-jährigen Mannes konnte zweifelsfrei geklärt werden. Er hatte die Tatvorwürfe eingeräumt. Unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung wurde er zu einer dreieinhalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Auch er unterstützte die Schilderung seiner Mitangeklagten, dass nicht sie die Tat begangen hatte.