Plädoyer verängstigt Angeklagte und bringt Wahrheit ans Licht
Die 34-Jährige soll eine Seniorin in ihrer Wohnung ausgeraubt haben. Stimmt nicht, sagt sie. Und belastet ihre Schwägerin.
Das Verfahren vor dem Schöffengericht war fast schon beendet, als es eine überraschende Wendung gab. Denn die 34-jährige Angeklagte, die bisher die Taten abgestritten hatte und sich sonst in Schweigen hüllte, packte nach dem Plädoyer der Staatsanwältin aus. Sie räumte dabei aber nicht etwa die Anklagevorwürfe ein, sondern belastete ihre Schwägerin schwer. „Bisher habe ich das nicht gesagt, weil sie Kinder hat, aber ich gehe nicht ins Gefängnis für etwas, was ich nicht getan habe.“
Offenbar hatte die Staatsanwältin die Frau mit ihrem Plädoyer sehr beeindruckt. Sie hatte drei Jahre für die Frau und vier Jahre für den mutmaßlichen Mittäter gefordert. Außerdem wurde ein Haftbefehl gegen die Angeklagte beantragt, der aber außer Vollzug gesetzt wurde, da keine Fluchtgefahr bestehe.
Gemeinsam sollen die Angeklagten eine 83-jährige Krefelderin ausgeraubt haben, indem sie sich unter dem Vorwand ihr bei ihren Einkäufen zu helfen, Zutritt zur Wohnung verschafften und sie dann durchwühlten. Als die Rentnerin das bemerkte, soll sich zumindest die Täterin ihr in den Weg gestellt und sie am Kragen gepackt haben. Der 46-Jährige mutmaßliche Mittäter bestätigte die Schilderungen seiner Mitangeklagten. Er hatte seine Tatbeteiligung schon früher im Verfahren zugegeben. Es gebe außerdem weitere Anhaltspunkte dafür, dass die Aussage der Angeklagten zumindest möglich sein könnte.
Daher soll das Verfahren nun am 13. Juli fortgesetzt werden. Dann soll auch die neu ins Spiel gebrachte mutmaßliche Täterin vernommen werden. sp