Unstrittig für das Gericht waren die anderen Vorwürfe, zu denen sich der Täter in den vorausgegangenen Verhandlungen bekannt hatte. Dazu zählten die Bedrohung seiner Partnerin und weiterer Beteiligter mit einer Maschinenpistole und das Erschießen eines Hundes als Machtdemonstration.
Dass das Strafmaß sogar höher ausfiel, als das vom Staatsanwalt geforderte liegt daran, dass ein früheres Vergehen mit entzogener Fahrerlaubnis von sechs Monaten auf Bewährung jetzt in der Gesamtstrafe berücksichtigt wurde. Der ehemaligen Lebensgefährtin wurde als Nebenklägerin ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zugesprochen.