Gericht: Angestellte unterschlägt rund 18 000 Euro
Bewährungsstrafe wegen Betrugs.
Krefeld. Mit der Einbuchung von Pfandrückgeld in das Kassensystem tarnte eine 22-jährige Kassiererin aus Krefeld den unberechtigten Griff in die Kasse einer Tankstelle. Es waren stets „kleine“ Beträge zwischen zehn und 50 Euro, die sich im Laufe von fünf Monaten auf stolze 18 000 Euro summierten. Das brachte ihr eine Anklage wegen Veruntreuung und Unterschlagung ein.
Der Amtsrichter ersparte der Staatsanwältin das Vorlesen aller 452 aufgelisteten Fälle, was den zeitlichen Rahmen gesprengt hätte. Außerdem gab die Angeklagte ohne Zögern die ihr vorgeworfenen Delikte reumütig zu.
Die Frage, wo denn das Geld geblieben sei, konnte sie allerdings nicht beantworten. Sie hätte keine großen Anschaffungen gemacht und könne sich den Verbleib selbst nicht erklären. Es sei aber nichts mehr da.
In Erklärungsnot geriet auch der Zeuge, der Geschäftsführer der Tankstation. Es sei ihm nicht früher aufgefallen, weil seine Frau ein paar Monate mitgearbeitet habe. „Und da war nichts“, sagte er. Erst als er rückwirkend unter Zuhilfenahme der Überwachungskamera kontrolliert hätte, sei der Schaden aufgedeckt worden.
„Es tut mir leid“, wandte sich die Kassiererin an ihren früheren Chef, der auf Zurückzahlung besteht. Sie will auch den Schaden wiedergutmachen. Aber dazu braucht die Hartz IV-Empfängerin einen Job, bei dem sie „nicht mehr mit Geld in Berührung kommen will.“ Dem Richter erklärte sie: „Ich möchte die Strafe, die ich verdient habe“. Er hielt ein Jahr Haft mit dreijähriger Bewährungszeit für angemessen. „Ich glaube, dass sie sich das zur Warnung dienen lassen“, gab er ihr mit auf den Weg. wx