Gericht: Auf Schwangere eingestochen
Krefelder wird wegen Raub und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.
Krefeld. Der in vollem Umfang geständige 22-jährige Krefelder hat dem Landgericht gestern die Arbeit erleichtert. „Alle Vorwürfe gegen mich sind berechtigt“, gestand er direkt nach der Anklageverlesung durch den Staatsanwalt. Einzig über seine Motive ließ der mit großer Brutalität vorgehende Beschuldigte die zweite Große Strafkammer im Unklaren. Die verurteilte den bereits mehrfach Vorbestraften wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung und Gewaltandrohung in zwei Fällen zu insgesamt sechs Jahren und zehn Monaten Haft.
Im ersten Fall hatte er im November letzten Jahres die Wohnungstür seiner damaligen Freundin eingetreten, zu der er bis zu einem Streit am Tag vor der Tat eine kurze „offene Beziehung“ unterhielt. Sie habe mit ihm Schluss gemacht, weil er sie bestohlen habe und weil er vorbestraft sei, sagte sie aus.
Nachdem er sich gewaltsam Zugang zu ihrer Wohnung verschafft hatte, nahm er aus der Küche ein großes Messer, bedrohte damit die 20-Jährige und fragte sie nach ihrem Geldbeutel. Als er diesen nicht wie angegeben in der Küchenschublade fand, folgte er ihr ins Kinderzimmer und verletzte sie mit Messerstichen in den Oberarm und in die Brust. Dort habe sie sich auf den Boden gekauert und zum Schutz des ungeborenen Kindes die Hände vor ihrem Bauch verschränkt.
Den Geldbeutel fand er schließlich im Wohnzimmer und entnahm Bargeld in Höhe von etwa 150 Euro, wovon er sich später nach eigener Aussage „Gras und Amphetamine“ kaufte. Die Tat könne er nicht erklären, er sei emotional aufgekratzt und in Rage gewesen. Außerdem wollte er Geld zurück, das ihm das Opfer schuldete.
Dieses ist noch heute in psychischer Behandlung und behält Narben an Oberarm und Brust zurück. Bis die Frau nach dem dreitägigen Krankenhausaufenthalt wieder fit war, musste sie ihr Kind in eine Pflegefamilie geben. Der Angeklagte muss ihr 1500 Euro als Entschädigung zahlen.
Im Wohnzimmer hielt sich zur Tat auch der Vater des Kleinkindes der Frau auf, den der Angeklagte als Nebenbuhler empfand. Mit den Worten „sie ist mein Mädchen“ ging er auf diesen ebenfalls mit dem Messer los und stach den durch eine Beinverletzung gehandicapten Mann zwei Mal in die Seite des Oberkörpers, wodurch auch dessen Lungenfell leicht verletzt wurde. Das Opfer habe ihn zuvor per Facebook aufgefordert, die Finger von der Mutter seines Kindes zu lassen, die erneut von ihm schwanger war.
Im zweiten Fall der Anklage verschaffte sich der Krefelder noch am Abend der ersten Tat Zugang zur Wohnung einer früheren Freundin. Er drängte deren Mutter nach dem Öffnen der Tür mit Gewalt in das Wohnzimmer. Dann forderte er die Herausgabe von 50 Euro. Aus Angst vor körperlicher Gewalt händigte das Opfer das vorhandene Bargeld von neun Euro aus. Der Täter drohte, er komme wieder und reiße ihr den Arm aus, wenn er nicht alles bekäme.