Gericht Prozessauftakt in Wuppertal: Versuchter Totschlag und Körperverletzung
Wuppertal · Drei Wuppertaler stehen seit Mittwoch vor Gericht. Bei den Taten soll auch ein Messer im Spiel gewesen sein.
Drei Angeklagte aus Wuppertal müssen sich seit Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung, einer zusätzlich wegen versuchten Totschlags, vor dem Landgericht Wuppertal verantworten.
Laut Anklage kam es am Abend des 3. Mai es zu einer körperlichen Auseinandersetzung in der Elberfelder Innenstadt, die auf Höhe des Von der Heydt-Museums eskalierte. Ein Angeklagter soll dabei ein Messer gegen einen Mann eingesetzt haben. „Er zog ihn auf die linke Seite und punktierte den rechten Lungenflügel“, heißt es in der Anklageschrift. Dadurch erlitt der Geschädigte einen lebensgefährliche Pneumothorax, dabei kollabiert die Lunge teilweise oder ganz.
Beim Prozessauftakt wurden die drei Angeklagten zunächst nach dem Tathergang befragt. So soll die Auseinandersetzung vom Angeklagten R. (21) ins Rollen gebracht worden sein. Der geschädigte 23-jährige Mann sei mit seiner Schwester in einer Beziehung. Daran nahm er Anstoß. „Das gehört sich bei uns nicht“, sagte er. Er und seine Mitangeklagten S. (19) und K. (22) hätten den später Geschädigten in der Nähe der Bushaltestelle Wall in der Elberfelder Innenstadt gesehen. Dann sei er hinter diesem hergelaufen. „Ich hatte einen Tunnelblick“, erklärte der Angeklagte.
Videoaufnahmen von Unbeteiligten, die in der Gerichtsverhandlung gezeigt wurden, zeigten die vorherige Schlägerei, bei der das spätere Opfer und der Angeklagte R. abwechselnd am Boden liegen. Dabei war zu sehen, wie den am Boden liegenden Geschädigten wiederholt Tritte und Schläge treffen.
Nach der Schlägerei auf Höhe der Bushaltestelle verlagerte sich die Auseinandersetzung vor das Von der Heydt-Museum, wo der Angeklagte S. ein rund acht Zentimeter langes Messer gezückt und dem Opfer einen Stich in den Rücken in Richtung der Lunge versetzt haben soll. „Ich wollte ihm nicht wehtun“, erklärte S. vor Gericht. „Ich wollte ihn ein bisschen verletzen, aber nicht umbringen.“
Der Richter erklärte aber, es sei anhand der Videos zu sehen, dass er „sehr strukturiert“ gehandelt habe. Demnach habe er nicht nur einmal, sondern mehrfach versucht, zuzustechen. Die Verteidigung von K. las eine Stellungnahme seines Mandaten vor, in der er die Körperverletzung weitestgehend einräumt.
Für den Prozess sind weitere drei Verhandlungstermine anberaumt, das Urteil könnte am 14. November fallen. jc