Historische Bausubstanz in Krefeld Historisches Silo im Hafen bleibt ein Denkmal
Krefeld · Die Klage der Krefelder Firma Derda gegen die Eintragung des Gebäudekomplexes in die Denkmalliste ist abgelehnt worden. Sie will das Silo abreißen und einen Neubau im Hafen errichten.
In dem juristischen Streit um eines der markantesten Bauwerke im Krefelder Rheinhafen hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf vor kurzem ein Urteil gefällt: Die Eintragung in die Denkmalliste der Stadt zur Rettung des historischen Silos ist rechtens (Aktenzeichen 28 K 5591/18). Die Krefelder Derda-Firmengruppe hatte die alten Mühlen- und Speichergebäude vor mehr als dreieinhalb Jahren gekauft, in denen zuletzt die Firma Roters & Buddenberg ihren Firmensitz hatte. Jürgen und Frank Derda möchten das Gebäudeensemble abreißen und durch einen Neubau ersetzen lassen und dadurch auch einen direkten Zugang zum Hafenbecken haben. Somit könne die logistische Wegekette mit einer direkten Verladung von Industriegütern – etwa Maschinen – aufs Schiff sichergestellt werden.
Großmühle an prägnanter Stelle
mit repräsentativer Architektur
„Die Voranfrage zum Abbruch der Gebäude auf dem Grundstück wurde bereits 2014 gestellt, nach Mitteilung der Einschätzung des Denkmalwertes Ende desselben Jahres wieder zurückgezogen“, sagte Stadtsprecher Dirk Senger dazu bereits vor einem Jahr. Im März 2017 erfolgte dennoch der Abbruchantrag. Der Landschaftsverband und die Untere Denkmalbehörde hatten daraufhin vorläufig das historische Silo unter Denkmalschutz gestelt. In einem zweiten Schritt sind die drei betroffenen Gebäude in die Denkmalliste eingetragen worden. Dagegen hat die Firma Derda geklagt.
„Die Untere Denkmalbehörde ist für die Umsetzung und Einhaltung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. Die Eintragung in die Denkmalliste setzt das Vorliegen eines öffentlichen Interesses voraus, das wiederum in der Bedeutung des Denkmals für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse begründet ist“, erläutert Senger weiter.
Die Untere Denkmalbehörde hatte am Dienstag kurzfristig keine Zeit, dazu auf Nachfrage Stellung zu nehmen. Hinweise auf die Bedeutung der Architektur gibt aber ein Artikel des Vereins „Rheinische Industriekultur“. Darin heißt es: Denkmalwert scheint der Gründungsbau von 1907, der Silobau von 1916 mit dem etwa zeitgleichen Wohn- und Bürogebäude sowie die zur Hafenstraße orientierte Mauer um das Werksgelände zu sein. Die Anlage sei in der architektonischen Ausbildung des Gründungsbaus noch fest verankert in der Formensprache des 19. Jahrhunderts, weise aber zugleich mit den Erweiterungsbauten in die Moderne des 20. Jahrhunderts. Für die Großmühle an prägnanter Stelle im Hafen war damals eine repräsentative Architektur verwirklicht worden – zinnenbekrönt und im Burgenstil.
Das Speichergebäude von 1916 gilt danach als „städtebauliche Landmarke“ mit seinem turmartigen Dachreiter. In unmittelbarer Nähe zur Hafendrehbrücke aus der Jugendstilzeit, den Gemäuern der Lagerhausgesellschaft Schou (jetzt Pegels) und dem Magazin-Gebäude an Containerterminal zeigt sich hier ein Reichtum an historischer Industriekultur.
Die letzte Entscheidung ist noch nicht gefallen. „Im September wird in der Sache ein zweites Verfahren vor der 16. Kammer des Verwaltungsgerichts verhandelt, wo es dann um baurechtliche Fragen geht“, sagt Gerichtssprecher Lars Wildhagen (Aktenzeichen 16 K 15682/17). Die Eigentümer wehren sich juristisch dagegen, dass die Stadt schon vor der Eintragung in die Denkmalschutzliste einen beantragten Teilabriss abgelehnt hatte. „Denkbar wäre, dass am Ende einzelne Teile abgerissen werden dürfen“, so Wildhagen.
Jürgen und Frank Derda haben die Kanzlei Lenz und Johlen mit der Klage beauftragt. Die Kölner hatten für die Covestro AG 2018 die Abrissgenehmigung für das ebenfalls in die Krefelder Denkmalliste eingetragene Casino am Uerdinger Rheinufer erstritten. Anwalt Reiner Voss von Lenz und Johlen war für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht zu erreichen.