Gericht: Brutale Raubüberfälle auf Spielkasino
Das Urteil wird für Mittwoch erwartet.
Krefeld. Mit Spannung ist am Montag das Urteil für die angeklagten H., D. und Z. wegen zweier Raubüberfälle auf ein Spielkasino und einen Supermarkt an der Kölner Straße im März dieses Jahres erwartet worden. Doch die Richter am Krefelder Landgericht ließen sich noch einmal alles genau durch den Kopf gehen. Statt des angekündigten Schuldspruchs verlegte das Gericht nach Anhörung der Plädoyers von Staatsanwaltschaft und den drei Verteidigern die Urteilsverkündung auf den 6. November.
Am morgigen Mittwoch wird endgültig darüber entschieden, welche Strafen die drei Angeklagten erhalten. Ihnen werden zwei gemeinschaftliche Raubüberfälle zur Last gelegt. In beiden Fällen wurde eine Gaspistole eingesetzt, um die Angestellten des Kasinos und des Supermarktes zu bedrohen und durch Schüsse aus kürzester Distanz im Gesicht zu verletzen, obwohl die Beute entweder schon ausgehändigt worden war oder gerade ausgehändigt werden sollte.
Während H. und D. den ersten Überfall gemeinsam begingen, war es D., der wenig später im Alleingang versuchte, in einem Supermarkt die Einnahmen des Tages zu rauben. Die Mitangeklagte Z. hatte in beiden Fällen zuvor die Räumlichkeiten für ihre beiden Komplizen ausgespäht.
Nach der Anhörung eines kriminaltechnischen Analytikers wurde unter anderem auch die frühere Ehefrau des Angeklagten H. gehört. Der gilt als Anstifter zu den Taten.
Alle drei Angeklagten waren zur Tatzeit arbeitslos und wollten sich durch die Raubüberfälle Geld zum Lebensunterhalt verschaffen.