Gericht: Freispruch für Samurai-Nachbar

Der Angeklagte lebt jetzt betreut und friedlich.

Krefeld. Mit einem Freispruch ist am Mittwoch das Verfahren gegen einen 24-Jährigen vor dem Landgericht geendet. Der Angeklagte, für den die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt beantragt hatte, habe seine Taten — Körperverletzung, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte — bereits im Frühjahr 2010 begangen und sein Geisteszustand habe sich seitdem gebessert, so die Begründung des Urteils.

Am 4. März 2010 hatte der Krefelder vor der Tür seiner Nachbarn ein Samuraischwert geschwungen und unverständliche Worte gesprochen. Am 22. März sollte er daher vorläufig in die Psychiatrie eingewiesen werden. Als das Ordnungsamt die Polizei zur Hilfe rief, wehrte er sich heftig. Im Mai 2010 stand er in einem Uerdinger Garten und von dem verdutzten Bewohner einen Ball forderte. Als dieser stattdessen die Polizei rief, ging der Angeklagte auf ihn los.

Vor Gericht kann sich der Angeklagte an nichts erinnern. Der Gutachter bescheinigte ihm, dass er zum Zeitpunkt der Taten aufgrund einer Schizophrenie schuldunfähig war. Heute sei er allerdings keine Gefahr mehr.

Inzwischen wohnt der Mann in einer Einrichtung für psychisch Kranke. „Wenn ich die Vorwürfe höre, ist das eine große Diskrepanz dazu, wie er sich bei uns als Bewohner verhält“, sagt die Einrichtungsleiterin. Er sei bemüht und immer unauffällig.