Gericht: Juwelierin fällt auf falsches Gold herein

Einem 28-Jährigen und einem 50-Jährigen konnte kein Betrug nachgewiesen werden.

Krefeld. Freispruch haben in seltener Einigkeit die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger von zwei Angeklagten vor dem Amtsgericht gefordert. Der Richter sah es genauso und sprach einen 28-jährigen und einen 50-jährigen Krefelder vom Vorwurf des Betrugs frei.

Die beiden Männer waren angeklagt, im Januar in einem Krefelder Juweliergeschäft der Inhaberin und ihrer Mutter ein Armband zum Kauf angeboten zu haben. Dabei sollen sie behauptet haben, dass es sich um 750erWeißgold handele. In Wirklichkeit habe es sich aber gar nicht um Gold gehandelt, und das Armband sei die von der Inhaberin ausgezahlten 285 Euro nicht wert gewesen.

Tags darauf soll ein junges Mädchen in dasselbe Geschäft gekommen sein, um ein ähnliches Armband zu verkaufen. Als die misstrauische Mutter der Inhaberin sie ein bisschen warten ließ, um die Polizei zu rufen, war das Mädchen geflüchtet.

Die beiden Angeklagten haben vor Gericht erklären lassen, dass der 28-Jährige nur das Armband seiner Schwester in ihrem Auftrag hatte veräußern wollen. Von Schmuck habe er keine Ahnung. Als er bei dem Verkauf aber seine Personalien anhand des Personalausweises glaubhaft machen sollte, musste er passen.

Er hatte keinen Ausweis dabei und holte den älteren, im Auto wartenden Mitangeklagten dazu. Der hatte seinen Ausweis mit und hinterließ Namen und Adresse bei der Händlerin. Mit dem zweiten Vorfall hätten sie nichts zu tun.

Die 22-jährige Inhaberin des Juweliergeschäfts sagte vor Gericht aus, dass sie nach einem Säuretest davon ausgegangen war, dass es echtes Gold sei. Allerdings war das Armband aus einem Metall, das bei diesem Test genauso wie Gold reagiert. "Heute kenne ich diesen Trick", sagte sie.

Die beiden Angeklagten sind bereits wegen Betrugs vorbestraft. Darum sprach der Richter zwar einen deutlichen Freispruch aus, sagte aber, dass angesichts der Vita der Angeklagten gewisse Zweifel blieben.