Gericht: Pädophiler muss in die Psychiatrie

25-jähriger Krefelder wurde zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Krefeld. Das Gericht müsse weitere sexuelle Straftaten verhindern, sagte die Richterin gestern bei der Urteilsbegründung. Unter Einbeziehung einer zurzeit verbüßten Haftstrafe verurteilte die erste Große Strafkammer des Landgerichts einen 25-jährigen Krefelder zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, die er in einer psychiatrischen Klinik verbringen muss. Drei Verhandlungstage waren dem Schuldspruch vorausgegangen.

Das Gericht folgte dabei dem Antrag der Staatsanwältin. Der 25-Jährige wurde somit wegen Besitzes und Verbreitung pornografischer Schriften (die WZ berichtete) verurteilt. Die Anklägerin betonte die Grausamkeit der gespeicherten Aufnahmen und die Gefahr, dass sie von anderen heruntergeladen werden können.

Die Bilder provozierten geradezu den Missbrauch von Kindern. Der Pädophile habe nicht nur Fotos und Videos mit zum Teil üblen Handlungen selbst an Babys auf seinen PC geladen, sondern sich trotz Verbotes immer wieder Kindern genähert und sie sexuell belästigt.

Nicht zuletzt deshalb wies ihn das Gericht in die Fachklinik ein. Eine wichtige Rolle spielte dabei das Gutachten des Facharztes für Psychotherapie, der dem 25-Jährige eine schwere Persönlichkeitsstörung mit seelischer Abartigkeit diagnostizierte. Die Attribute: dissozial und narzisstisch mit eingeschränkter Steuerungsfähigkeit gegenüber Kindern.

Zwar habe der Verurteilte bisher keine Gewalt angewendet, verfüge aber über subtilere Mittel, um Kinder gefügig zu machen und sie auch gegen ihren Willen zu sexuellen Spielen zu bewegen. Die Richterin betonte, dass sich der Krefelder auf freundliche und einfühlsame Art das Vertrauen der arglosen Kinder erschleicht und sie als Lustobjekte missbraucht.

Da laut Gutachter eine Therapie seine Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen könne, sah das Gericht keine Alternative zu einer Einweisung. Schließlich fehle es dem Angeklagten an Unrechtsbewusstsein. Das zeigten auch die Vorstrafen wegen vergleichbarer Taten, die den Mann bislang nicht beeindruckt hätten.