Die fristlose Kündigung einer AfD-nahen Professorin der Hochschule Niederrhein ist erneut ein Fall für das Landesarbeitsgericht. Zuvor waren Verhandlungen um eine einvernehmliche Einigung gescheitert. Deswegen soll der Fall an diesem Mittwoch (13 Uhr) erneut verhandelt und dann entschieden werden.
Professorin Karin Kaiser hatte an der Hochschule Betriebswirtschaft gelehrt, bis ihr gekündigt worden war. Sie habe gegen das Nebentätigkeitsverbot verstoßen, sei einer ihrer Vorlesungen unentschuldigt ferngeblieben und habe eigenmächtig einen externen Lehrbeauftragten zum Abhalten der weiteren Vorlesungen engagiert, wirft ihr die Hochschulleitung vor (Az.: 7 Sa 370/18).
Doch in erster Instanz hatte die Professorin gewonnen. Die Kündigung sei unverhältnismäßig, hatte das Arbeitsgericht Mönchengladbach befunden.