Geschäfte zwischen Politik und Stadt in öffentlicher Debatte
Fraktionen wollen Bürgern gegenüber Transparenz walten lassen. Auch Ertürk-Verträge werden beleuchtet.
Der Abschlussbericht der Rechnungsprüfung hat keine vorsätzlichen Vergehen des SPD-Ratsherrn Mustafa Ertürk zutage gefördert. Ob Details des operativen Geschäfts zwischen dem Vermieter von Flüchtlingswohnungen und dem Vertragspartner Stadt justiziablen Charakter haben, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft.
Unabhängig vom Ausgang haben sich die Fraktionen des Stadtrates darauf verabredet, alle Vorgänge in einer außerordentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses noch vor der Sommerpause erneut zu diskutieren. Öffentlich diesmal, um Transparenz zu schaffen. Dabei könnten auch andere Geschäftsbeziehungen zwischen Kommunalpolitikern und Verwaltung in den Fokus rücken. Denn mancher selbstständige Unternehmer ist auch Auftragnehmer der Stadt.
„Die CDU-Fraktion wünscht sich eine weitere Aufklärung und die Information der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses im Fall der Vermietungen des Ratsherrn Ertürk an die Stadt Krefeld“, schreiben die Christdemokraten in ihrer Mitteilung: „Nach jetzigem Stand wird die CDU-Fraktion die Verträge zwischen Herrn Ertürk und der Stadt im Rat nicht genehmigen. Aussagen, dass Herr Ertürk als entlastet gelten kann, teilen wir daher nicht.“
Die SPD stützt das Ansinnen der Transparenz. Zum Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes bezüglich der Anmietung von Wohnungen zur Unterbringung von nach Krefeld geflüchteten Menschen teilt Fraktionschef Benedikt Winzen mit: „Die SPD-Fraktion hat von Beginn an eine vollständige und lückenlose Aufklärung durch das Rechnungsprüfungsamt gefordert und entsprechende Anträge, insbesondere zur Ausweitung des ursprünglichen Prüfungsauftrages, [...] gestellt.“
Dass die anderen Fraktionen sich dem Ziel der SPD, einer sachlichen Aufklärung seinerzeit angeschlossen hatten, „haben wir ausdrücklich begrüßt“, teilt Winzen mit. „Der Abschlussbericht hat dargelegt, dass keine vorsätzlichen und sanktionsfähigen Vergehen vorliegen. Auch sind keine Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung von Finanzströmen festgestellt worden“.
„Zum jetzigen Zeitpunkt noch schwebend unwirksame Verträge mit Mandatsträgern zu genehmigen, wäre ein falsches Signal. In der Öffentlichkeit könnte der fatale Eindruck erweckt werden, dass mit einer Genehmigung Vertragsabschlüsse sanktioniert werden, die erst noch politisch gründlich aufgearbeitet werden müssen,“ erklärt der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim C. Heitmann in einer Pressemitteilung.
Für die FDP stehe bei einer solchen „Aufarbeitung“ weniger die „Skandalisierung des Verhaltens von Ratsmitgliedern als Vermieter“ im Vordergrund: „Wir sehen vor allem in den Vertragsabschlüssen zur Unterbringung von Flüchtlingen eine Fehlleistung der Verwaltung. Der zuständige Fachbereich Gebäudemanagement war in den Jahren ab 2015 überfordert und organisatorisch nicht auf die Situation vorbereitet“.