Geschenk gilt als Bestechung

Stiller Teilhaber der City-Ambulanz bot der Stadtdirektorin einen Rettungswagen an. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

Krefeld. „Das kann nicht wahr sein!“ Der Angeklagte schlägt die Hände über dem Kopf zusammen. Stephan Jellacic, einer seiner drei Anwälte, schüttelt den Kopf und kündigt Revision an. Seit Dienstag ist der Steuerberater vorbestraft. Die Richterin am Amtsgericht hat ihn wegen versuchter Bestechung zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Der 64-Jährige war stiller Teilhaber der City-Ambulanz, die 2009 zwangsweise von der Stadt geschlossen worden war. Wenige Tage vorher im November unternahm er in einem rund 90-minütigen Gespräch mit Stadtdirektorin Beate Zielke einen letzten Versuch, die Firma mit ihren 30 Beschäftigten und sechs Kranken- und Rettungswagen vor dem drohenden Aus zu bewahren.

Nach Aussagen von Zielke und einem ihrer anwesenden Mitarbeiter habe der 64-Jährige am Schluss des Gesprächs einen gebrauchten Rettungswagen im Wert von 25.000 Euro angeboten, der als „Medi-Mobil“ für die Caritas eingesetzt werden könnte. In der Verhandlung sank der Wert des Wagens nach Aussagen der Anwälte auf 4000 Euro abzüglich der Hagelschäden.

Zielke sagte als Zeugin: „Ich habe das energisch und nachdrücklich zurückgewiesen und das Gespräch abgebrochen.“ Ihr Mitarbeiter habe danach ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Nach Absprache mit dem Rechtsamt sei dem Oberbürgermeister wenige Tage nach dem Gespräch eine Strafanzeige gegen den Steuerberater wegen versuchter Bestechung vorgelegt worden.

Dieser Anzeige ging die Staatsanwaltschaft nach, und neun Monate später erhielt der 64-Jährige einen Strafbefehl. Er sollte 180 Tagessätze zu je 150 Euro, also 27.000 Euro Strafe bezahlen. Weil er sich weigerte, landete die Sache vor dem Amtsgericht. Der Steuerberater hoffte auf ein milderes Urteil. Und irrte sich. Für die Vorsitzende Richterin ist die versuchte Bestechung Tatsache. Das Strafmaß liegt dafür zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft. In seinem Schlusswort sagte der Steuerberater: „Man will mich mundtot machen. Ich wollte nur die Firma retten.“

Auch für den Staatsanwalt ist die Sache klar. Er forderte vier Monate Haft und eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Dem schloss sich das Gericht jedoch nicht an und setzte das Strafmaß im untersten möglichen Bereich fest — drei Monate. Auf eine Geldstrafe verzichtete das Gericht gänzlich. Die ursprünglich auf 90 Minuten angesetzte Verhandlung endete nach vier Stunden.