Vielleicht wären Sie selbst einmal froh, wenn Sie die Hilfe von Zeugen benötigen.“
Ansonsten hielt sich die Aufklärung der Vorfälle aus dem Jahre 2011, bei denen wertvolle Autos gestohlen wurden, in Grenzen. Es gab mehrfach kurze Diskussionen zwischen den Anwälten und dem Staatsanwalt. Letzterer kommentierte dies mit den Worten: „Es ist keine Besonderheit, dass Verteidiger und Ankläger unterschiedlicher Auffassung sind.“
Immer wieder fragten alle Prozessbeteiligten die Mitarbeiter der betroffenen Essener und Krefelder Autohäuser und die an der Aufklärung beteiligten Polizisten nach ihren Erinnerungen bezüglich der Autoschlüssel. Man erfuhr, dass die Verkäufer nach den Diebstählen den Kaufinteressenten nicht mehr alle Schlüssel überlassen und den zurückgegebenen sofort kontrollieren. Bei der Fortsetzung des Prozesses werden wohl noch fünf weitere Zeugen gehört werden, drei neue aufgrund eines anwaltlichen Beweisantrages.
Am Freitag, 13. September, geht es in Saal 105 des Krefelder Amtsgerichts weiter, und die Kammer hofft, dann ein Urteil sprechen zu können. Bis dahin wird der eigentlich in Memmingen einsitzende Angeklagte in der Krefelder Justizvollzugsanstalt ausharren müssen.