Gewalttätiger Krefelder muss in die Psychiatrie
Das Amtsgericht hatte zuvor die Erkrankung des 32-Jährigen nicht erkannt.
Krefeld. Die zweite große Strafkammer hat gestern einen in vier Fällen der gefährlichen Körperverletzung Beschuldigten wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber dafür seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Der Sachverständige diagnostizierte eine schizophrene Psychose.
In der Berufung wurde damit das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, das den 32-jährigen Krefelder im letzten Jahr zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt hatte.
Unstrittig waren die Gewalttaten, zu denen sich der gelernte Verfahrenstechniker bekannte. 14 Zeugen hatte das Gericht zu den Vorwürfen befragt. Alle bestätigten die Aggressionen, denen die Opfer ausgesetzt waren.
Bereits zwei Jahre zurück liegt der Fall bei einem Lebensmittelmarkt in Hüls. Dort wollte der Beschuldigte der Kassiererin den Blick in seinen Bollerwagen verwehren. Als sie einen Angestellten zu Hilfe rief, schlug der 32-Jährige sofort zu. Das Opfer trug ein blaues Auge, eine aufgeplatzte Lippe und einen abgebrochenen Zahn davon.
Unvermittelten Attacken sahen sich auch zwei Rentner gegenüber. Ein 65-Jähriger erlitt durch mehrere Schläge mit einem Stock Blutergüsse an Auge und Ohr. Ein 81-Jähriger zog sich durch Schläge mit der Hand ein Hämatom am Augenlid, eine blutende Nase und bis heute wiederkehrende Kopfschmerzen zu.
Besonders abgesehen hatte es der Täter auf einen Landschaftsgärtner, der von fünf zufälligen Zusammentreffen berichtete. Er wurde mit einem Messer bedroht, mit Stockschlägen drangsaliert und mit Füßen getreten. „Er ist wie ein Tier auf mich losgegangen“, so das Opfer.
Auch in der psychiatrischen Klinik griff er Personal an. Seitdem er jedoch die medikamentöse Behandlung zulässt, ist er laut Sachverständigem ruhiger geworden, leidet weniger unter Verfolgungswahn.
„Ich fühle mich hier besser als draußen gejagt zu werden“, bekannte er. Dennoch bat er das Gericht unter Tränen, nicht eingewiesen zu werden. Er befürchte, nie wieder aus der Klinik herauszukommen. „Wenn Sie nicht behandelt werden, fühlen Sie sich ein ganzes Leben lang gejagt“, sagte der Richter. Das Urteil solle er als Hilfe für ein später angstfreies Leben verstehen.