Goldgrube Umweltzone: Politessen kassierten rund 34.000 Euro
Krefeld. Eine Änderung im Bußgeldkatalog zum 1. Mai hat der Stadt Krefeld zu einer neuen Einnahmequelle verholfen: Kraftfahrzeughalter, die eine grüne Feinstaubplakette mit unleserlichem Kennzeichen oder den früheren Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde spazieren fahren, werden mit einem Verwarngeld von 55 Euro belegt.
618 Knöllchen haben die Politessen seither an die Frontscheiben von Fahrzeugen mit verblasster Zulassungsnummer auf dem Aufkleber geheftet. Macht zusammen 33 980 Euro. Dass das nicht jedem passt, liegt auf der Hand.
„Dabei handelt es sich sogar um einen Kulanzbetrag“, so Manuel Kölker vom Stadt-Presseamt. Denn die Tatbestands-Nummer 141 621 (Befahren der Umweltzone ohne grüne Feinstaubplakette) könne auch mit einem Bußgeld von 80 Euro plus Bearbeitungsgebühr geahndet werden. Jeder Fahrzeughalter habe darauf zu achten, dass er eine mit dem Kennzeichen übereinstimmende und lesbare Plakette an der Scheibe habe.
Den von Beschwerdeführern geäußerten Verdacht, die Stadt habe möglicherweise einen nicht dokumentensicheren Stift verwendet, weist die Stadt zurück. „Ehe der Ausdruck aus dem IT-Verfahren auf den Aufkleber kam, wurden spezielle Filzschreiber verwendet, die laut Hersteller absolut lichtbeständig sind.“
Neben der Stadt dürfen Umweltplaketten von Werkstätten und Prüfinstitutionen (Tüv und Dekra) ausgefüllt werden. Stadtsprecher Kölker empfiehlt, sich im Zweifelsfall bei einer dieser drei Stellen für fünf Euro eine neue Plakette zu beschaffen.
Gleichwohl hat die Kritik am Abkassieren durch die Stadt die Politik auf den Plan gerufen. So schreibt die CDU-Fraktion dem Oberbürgermeister, dass es „bürgerfreundlicher wäre, wenn Autofahrer, die keine gültige Plakette haben, nur mündlich verwarnt werden, evtl. ein Warnungsgeld von fünf Euro zahlen müssen, und ihnen auferlegt wird, innerhalb von 14 Tagen die gültige Plakette vorzuzeigen.“
Fraktionsvorsitzender Philibert Reuters hält die 55 Euro „für völlig unangemessen“. Andere Kommunen übrigens sollen nach Feststellungen betroffener Fahrzeughalter wirklich kulant vorgehen.