Grabstätten werden eingeebnet
Stadt räumt verwahrloste Gräber ab, um die sich die Angehörigen nicht kümmern. Dann wird dort Rasen gesät.
Krefeld. Der Pflegezustand der Grabstätten auf den Friedhöfen wird vom Fachbereich Grünflächen regelmäßig überprüft. Zur Wahrung der Würde und Ordnung werden nicht gepflegte, verwahrloste Reihengrabstätten einschließlich der Grabsteine abgeräumt, eingeebnet und mit Rasen eingesät. Eine Pflicht zur Aufbewahrung der abgeräumten Gegenstände und Pflanzen besteht nach der Friedhofssatzung der Stadt Krefeld nicht.
Die Friedhofsabteilung weist im Amtsblatt Nummer 52 darauf hin, dass demnächst 21 Gräber auf dem Hauptfriedhof, sieben in Hüls, vier in Linn, fünf in Fischeln, zwei in Uerdingen und je eins in Oppum und Bockum betroffen sind. Dabei sind jeweils Feld, Grabnummer und Name erwähnt.
In der Bekanntmachung werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Grabstätten innerhalb eines Monats instand zu setzen. Wenn das nicht geschieht, werden die Grabstätten eingeebnet. Vorhandene Grabmale und Einfassungen werden entfernt und gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Krefeld über. Das noch bestehende Nutzungsrecht fällt ebenfalls entschädigungslos an die Stadt Krefeld zurück.
Für zehn Wahlgrabstätten auf dem Hauptfriedhof und jeweils eine Wahlgrabstätte in Fischeln, Hüls, Oppum, Linn und Elfrath sind die Nutzungsrechte abgelaufen. Sollen die Grabstätten für weitere Beerdigungen genutzt werden, muss der Nutzungsberechtigte sich innerhalb eines Monats im Fachbereich Grünflächen, Abteilung Friedhöfe, Heideckstraße 127, schriftlich melden, ansonsten werden die auf den Grabstätten befindlichen Grab- und Grabmalanlagen eingeebnet.