Polizei setzt mehr Kräfte ein Halloween in Krefeld: Was erlaubt ist – und was nicht
Krefeld · Die Krefelder Polizei setzt in der Halloween-Nacht mehr Kräfte ein. Auf was Kostümierte lieber verzichten sollten. Teilweise drohen hohe Strafen.
Wenn aus dem Halloween-Gruselspaß bitterer Ernst wird, muss leider immer wieder eingeschritten werden. Wie die Polizei in Krefeld die Lage sieht? Was erlaubt ist und was nicht? Fragen und Antworten:
Wie sieht die Polizei
in Krefeld die Lage an Halloween?
Die Beamten stellen sich auf eine Nacht mit vielen Einsätzen ein: „Halloween gehörte in den letzten Jahren zu den einsatzintensivsten Tagen für die Polizei. Deshalb werden wir mit verstärkten Kräften Streife fahren, um auch auf unvorhergesehene Ereignisse schnell reagieren zu können“, erklärt Polizeisprecher Andreas Séché unserer Redaktion.
Wie sahen die
Einsätze der letzten Jahre aus?
Oft mussten die Beamten in den letzten Jahren wegen Ruhestörungen oder kleineren Auseinandersetzungen einschreiten: Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, aber auch Widerstand gegen die Beamten oder gefährliche Situationen im Straßenverkehr können dazu gehören.
Vereinzelt kam es zu größeren Einsätzen. Etwa im Jahr 2018, als die Polizei eine größere Party mit 300 Gästen räumen musste, weil es zu tumultartigen Szenen gekommen war. Verstörender sind Szenen, die sich zuletzt in anderen NRW-Städten abgespielt haben: In Marl randalierten vor einem Jahr mehr als hundert Menschen, dort setzt die Polizei jetzt Videoüberwachung ein.
Wie wird die Polizei die Halloween-Nacht begleiten?
Die Kräfte der Polizei seien „angehalten, mit gesundem Augenmaß auf das Brauchtumsgeschehen zu reagieren“, erklärte Polizeisprecher Andreas Séché. Wenn es nötig werde, würden die Beamten jedoch „konsequent einschreiten, um der Mehrheit der Feiernden ein friedliches Halloween zu ermöglichen“.
Welche Art der Kostümierung kann gefährlich sein?
Besonders problematisch kann eine „Bewaffnung“ zum Kostüm werden. Gerade vor dem Hintergrund des Anschlags von Solingen oder des Cinemaxx-Vorfalls in Krefeld sollte auf entsprechende Attrappen verzichtet werden. Sogenannte Anscheinswaffen sind laut Angaben der Polizei verboten.
Und: Wer eine Waffenattrappe mit sich führt, „bringt sich auch selbst in Gefahr, weil Einsatzkräfte sie unter Umständen nicht von einer echten, gefährlichen Waffe unterscheiden können“, so Polizeisprecher Andreas Séché. Wer mit einer täuschen echt aussehenden Waffe unterwegs ist, muss zudem mit einer hohen Strafe rechnen. Diese Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldstrafe „von bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, so der Polizeisprecher weiter.
Wo hört der Gruselspaß noch auf?
Das Erschrecken von Passanten ist nach Angaben der Behörden nicht zwingend strafbar. Trotzdem sollte „im Umgang mit Mitmenschen natürlich mit Fingerspitzengefühl“ vorgegangen werden, so die Polizei. Auch wer es dabei übertreibt, könne sich selbst in Gefahr bringen. Auch wenn sich jemand auf der Flucht vor Schreckgestalten verletzt, kann das ein Fall für die Polizei sein. Wer sich bedroht fühlt, sollte sich andererseits nicht scheuen, die 110 zu wählen.
Welche Grenzen gelten bei Streichen?
Mit „Süßes oder Saures“ darf nach Süßigkeiten gebeten werden, ohne auf die Herausgabe bestehen zu können. Zahnpasta an der Türklinke oder Klingelstreiche in der Gruselnacht können ärgerlich sein, haben nach Angaben der ARAG-Versicherung zunächst aber keine rechtlichen Folgen.
Wer jedoch Eier gegen Hauswände wirft, Briefkästen zerstört oder Müll im Garten verteilt, müsse bei einer Anzeige mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Wer sich unerlaubt Zutritt zu einem Grundstück verschafft, begehe streng genommen Hausfriedensbruch, was ebenfalls zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe führen kann. Für Straftaten wie Sachbeschädigung gebe es „keinen Brauchtumsbonus“, macht Polizeisprecher Andreas Séché klar.