Hammerangriff: Angeklagter ist schwer krank
Der 74-Jährige, der mit einem Hammer auf eine Seniorin (83) eingeschlagen haben soll, leidet unter Hirnschwund.
Krefeld. „Egal, wie das Urteil auch lauten wird — für meinen Mandanten bedeutet es lebenslänglich.“ So formulierte es in seinem Plädoyer am Dienstag der Verteidiger von Manfred S. (74), dessen Mandant sich vor dem Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, an Heiligabend an der Neukirchener Straße mit einem Hammer auf eine 83-Jährige eingeschlagen zu haben, die er noch wenige Monate zuvor geradezu liebevoll gepflegt hatte. Mögliches Motiv, das kristallisierte sich im Verlauf des Prozesses heraus: Er könnte es auf ihr Geld abgesehen haben.
Wie es zu diesem Wandel vom freundlichen Herrn zum gefühlskalten Hammerschläger kommen konnte, ist für den Psychiater klar, der den 74-Jährigen im Auftrag des Gerichts untersucht hat. Er bezeichnete die Tat als „zunächst geradezu absurd anmutend“: „Was ist denn schon bei einer alten Frau zu holen, die wirtschaftlich nicht so gut gestellt ist?“ Die Erklärung liege in einer fortschreitenden Erkrankung von Manfred S.: Er leide unter einem Hirnschwund, die ihn emotional verändert habe. So sei aus dem gefestigten und hilfsbereiten Mann ein misstrauischer, vorsichtiger, eigensinniger und passiver Mensch geworden, der zudem wenig kritikfähig sei. Daraus resultierten aggressive Reaktionen — so stark, dass davon auszugehen sei, dass er eine solche Bluttat noch einmal begehen könne. Durch die Erkrankung sei zwar die Steuerungsfähigkeit vermindert, die strafrechtliche Verantwortlichkeit aber nicht ganz aufgehoben.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Für sie ist erwiesen, dass sich der 74-Jährige des versuchten Mordes, des versuchten schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Der Verteidiger des Angeklagten wünschte sich „eine milde Strafe“ — der herzkranke S. werde wohl die letzten Lebensjahre in Gefangenschaft verbringen.
Die zweite große Strafkammer spricht am Freitag das Urteil.