Steigende Infektionszahlen In diesen Krefelder Schulen und Kitas gibt es Corona-Fälle
In Schulen und Kitas nehmen die Corona-Fälle zu. Inzwischen sind zehn Einrichtungen mit mindestens einem Fall betroffen. Ein Überblick zum Infektionsgeschehen in der Stadt.
In Krefelder Kitas und Schulen nehmen die Corona-Fälle zu, teilte die Stadt mit. Folgende Einrichtungen sind betroffen:
- Familienzentrum der Lebenshilfe „Am Hauserhof“: 1 Corona-Fall
- Kita Dreikäsehoch: 2 Corona-Fälle in verschiedenen Gruppen
- Kita Geldernsche Straße: 1 Corona-Fall
- Grundschule Krähenfeld: 1 Corona-Fall
- Teilstandort Kempener Allee: 1 Corona-Fall
- Pestalozzischule: 1 Corona-Fall
- Mosaikschule (Standort Felbelstraße): 2 Corona-Fälle
- MSM Gymnasium: 1 Corona-Fall vor
- Berufskolleg Vera Beckers: 1 Corona-Fall
- Berufskolleg Glockenspitz: 1 Corona-Fall
Inzidenzwert ist in Krefeld über 160 gestiegen
In Krefeld ist die Sieben-Tage-Inzidenz wieder deutlich angestiegen. Das RKI meldete 166,2 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Am Vortag lag dieser Wert noch bei 152,1.
Die Gesamtzahl bestätigter Corona-Fälle ist mit Stand von Mittwoch, 24. März (0 Uhr), um 82 auf 8.043 angestiegen, teilte die Stadt mit. Aktuell infiziert sind 457 Personen, am Vortag waren es 401 Personen. Genesen sind inzwischen 7.447 Personen, 26 neu seit dem Vortag. 139 Personen sind bisher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben. In den Krankenhäusern liegen nach einer Corona-Infektion 21 Personen aus Krefeld, vier davon auf der Intensivstation, drei dieser Patienten werden beatmet.
In eine Quarantäne haben sich, freiwillig oder behördlich
angeordnet, 26.247 Personen begeben. Bisher wurden 44.291 Erstabstriche vorgenommen, 180 davon sind offen.
Ordnungskräfte leiten 14 Bußgeldverfahren ein
Am 23. März war der Kommunale Ordnungsdienst unterwegs und hat die Corona-Maßnahmen kontrolliert. Der KOD traf laut Stadt insgesamt 14 Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung an, die sich in den innerstädtischen Bereichen aufhielten, in denen eine Alltagsmaske verpflichtend vorgegeben ist. Die Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 50 Euro geahndet.
Krisenstab hat Lockerungen im Sport zurückgenommen
Wegen der steigenden Infektionszahlen hat der Krisenstab einige Lockerungen wieder zurückgenommen. So ist grundsätzlich Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume wie Duschen verboten. Ausgenommen vom Verbot ist allerdings Sport, der allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf nichtstädtischen Sportanlagen unter freiem Himmel ausgeübt werden kann, einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.