Uerdingen Anlieger besorgt: Loch in der Wüstrathstraße
Uerdingen · Seit Wochen klafft die Lücke im Asphalt. Anwohner fühlen sich nicht gut informiert.
. Jeder kennt die Horror-Szenarien aus den Nachrichtensendungen: „Zuerst klafft ein Loch in der Straße, dann vergrößert es sich so weit, dass ein Auto darin verschwindet“, sagt Friedrich Eckart. Er geht nicht davon aus, dass dies geschieht. Aber Sorge, dass etwas passieren könnte, vor allem bei Regen, haben er und einige Nachbarn dennoch.
Absperrung sorgt für
Stau auf der Abbiegespur
Eckart wohnt auf der Wüstrathstraße und hat eine derartige Vertiefung seit sechs Wochen vor der Haustür. „Bisher haben meine Nachfragen bei der Stadt nichts gebracht“, ärgert er sich. „Das Loch sieht nicht nur gefährlich aus, es könnte bei Regen auch weiter ausgespült werden. Die Absperrung der defekten Stelle mit Gitter und Baken ist zudem sehr hinderlich für den Verkehr der viel befahrenen Straße. Sie befindet sich auf der Linksabbiegespur in die Straße Am Röttgen. Die Autofahrer stehen oft bis zur Alten Krefelder Straße im Stau.“
Was ihn noch mehr beunruhigt, ist das tiefe Loch selbst mit seinem „merkwürdigen Charakter“, wie er sagt. Denn ein Schlagloch sei dies nicht. „Der Rand hat sich gesenkt, die Vertiefung ist im Laufe der Zeit größer geworden mit Ausrichtung auf die Nebenspur der Straße. „Ist das denn ein Riesenakt, das Loch zu verfüllen?“, fragt er. Der engagierte Mann hat bereits an das Tiefbauamt geschrieben. „Sie sind nicht mehr zuständig und haben gesagt, die Mail an den Kommunalbetrieb weiterzugeben. Von dort hat sich keiner gemeldet.“ Die WZ erfuhr auf Nachfrage, dass die Angelegenheit im Kommunalbetrieb bekannt und in Bearbeitung sei. „Es ist davon auszugehen, dass der Straßeneinbruch aufgrund eines defekten Anschlusskanals des Grundstückes Wüstrathstraße 7 entstanden ist“, erklärt Lothar Leßmann, Sprecher der Behörde. „Zur genaueren Abgrenzung wird unter anderem noch eine Kamera durchgeführt. Der betroffene Fahrbahnbereich ist entsprechend abgesperrt und gesichert.“
Eigentümer müssen
Kosten übernehmen
Leßmann weiter: „Da der Teil des Anschlusskanals, der sich im öffentlichen Bereich befindet, zum privaten Anschlusskanal gehört, wurde der Grundstückseigentümer über die Sach- und Rechtslage informiert und darauf hingewiesen, dass dieser die Kosten für die erforderliche Sanierung übernehmen, beziehungsweise diese sogar selbst beauftragen muss.“ Nach jetzigem Stand würden die erforderlichen Maßnahmen in der 39. oder 40. Kalenderwoche, also ab Anfang Oktober, durchgeführt, erklärt der Sprecher weiter.