Katastrophe im Pflegebereich
92 Einrichtungen in Krefeld setzen Zivildienstleistende ein. Ausschuss informiert sich über den neuen Bundesfreiwilligendienst.
Krefeld. Die Zeit des Zivildienstes geht zu Ende. Das Bundeskabinett hatte im vergangenen Dezember beschlossen, dass dieser auch sogenannte Ersatzdienst gemeinsam mit der allgemeinen Wehrpflicht ausgesetzt wird. Für 92 Einrichtungen und Dienststellen in Krefeld hat das Auswirkungen auf ihre Arbeit. Denn ihnen zur Hand gehen derzeit 196 Zivildienstleistende, die überwiegend im Bereich Pflege und Betreuung eingesetzt sind.
Mit diesem Thema hat sich am Dienstagabend der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschäftigt. Hans-Josef Ruhland (CDU) wollte von der Verwaltung wissen, ob die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes die soziale Katastrophe verhindern kann, die mit dem Wegfall der deutschlandweit 90 000 Zivildienststellen befürchtet wird.
Das Bundeskabinett hatte im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes beschlossen. Der soll zum 1. Juli dieses Jahres beginnen und rund 35 000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zu gemeinnützigem Einsatz bieten.
Der vorgelegte Bericht der Verwaltung macht deutlich, dass in Krefeld in nahezu allen Tätigkeitsfeldern etwas mehr als die Hälfte der insgesamt 380 Zivildienststellen unbesetzt sind. „Dennoch sind uns bislang keine Auswirkungen einer möglicherweise unzureichenden Personalsituation bekannt geworden“, erklärt der Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen. Eine Internetrecherche habe ergeben, dass einige Krefelder Einrichtungen bereits auf die Veränderung reagiert haben. Mögliche Absolventen für ein Freiwilliges Soziales beziehungsweise Freiwilliges Ökologisches Jahr werden derzeit verstärkt umworben.
Der Zivildienst dauert aktuell lediglich sechs Monate. Ein Anreiz für den ein Jahr lang dauernden Bundesfreiwilligendienst (BFD) könnte sein, dass der Absolvent zum Beispiel Hochschulwartesemester überbrückt oder Praktika für ein späteres Studium absolviert. Denkbar ist auch das Nachholen von Schulabschlüssen, etwa des Hauptschulabschlusses. Die detaillierten Regelungen sind derzeit noch offen.