Prozess Kinder aus Fenster geworfen - keine Bewährung für "fürsorgliche Mutter"
Krefeld. Um 16.50 Uhr spricht Richter Herbert Luczak das Urteil im Fall der Mutter aus Hüls, die am 12. Juni ihre drei Kinder aus dem Fenster im zweiten Stock ihrer Wohnung geworfen hatte.
Es lautet: Dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses.
Die Frau leidet an einer paranoiden Schizophrenie, die nach Ansicht des Gerichts ausschlaggebend war für die schrecklichen Ereignisse in der Juni-Nacht. Durch die Krankheit sei die Angeklagte schuldunfähig. Doch trotz der Ausführungen eines Gutachters zur Erkrankung der Frau diskutierten Richter und Schöffen nach Aussage von Luczak lange darüber, ob eine Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
„Sie befinden sich in einem guten Zustand. Alle hier aufgeführten Personen haben Sie als fürsorgliche Mutter beschrieben. Zudem sind Sie einsichtig, was Ihre Erkrankung angeht und ich kann verstehen, dass Sie nichts lieber wollen als Ihre Kinder wiederzusehen. Diesem Wunsch wollen wir auf keinen Fall im Weg stehen, trotzdem können wir der Bewährung nicht stattgeben“, erklärte Herbert Luzcak.
Die Mutter hatte ebenso wie weitere Familienmitglieder, die zur Urteilsverkündung anwesend waren, darauf gehofft, dass die Richter von einer Zwangseinweisung absehen würden. Stattdessen hätte die 34-Jährige sich bei einer Aussetzung zur Bewährung selber um eine stationäre oder ambulante Therapie kümmern müssen. Der Richter sprach an, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft beide gute Argumente geliefert hätten, um eine Bewährung zu rechtfertigen. „Trotzdem ist uns das Risiko noch zu groß. Unserer Ansicht nach würde eine Gefährdung weiter fortbestehen“, erklärte Luczak, der die Tat als schreckliche Tragödie für die gesamte Familie bezeichnete.
Die Verhandlung hatte auf Antrag der Verteidigung zum Schutz der Frau und der Kinder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Die Kinder hatten nicht aussagen müssen. Es soll ihnen nach Angaben des Richters gut gehen. „Sie werden keine Folgeschäden haben“, so Luczak.
Bei einer Zwangseinweisung in eine Psychiatrie wird spätestens nach einem Jahr entschieden, ob die Anordnung aufrechterhalten werden muss. Das Urteil ist rechtskräftig.